32. Sitzung des Hochschulrats

Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier.

Halbjahresbericht 2015 des Rektorats

Das Rektorat berichtete u.a. über die Pläne der Wuppertaler Stadtwerke zum Bau einer urbanen Seilbahn vom Hauptbahnhof über die Universität (Campus Grifflenberg) zum Schulzentrum Süd. Für die Bergische Universität würde dies eine deutliche Verbesserung ihrer Verkehrsanbindung sowohl zum Hauptbahnhof als auch in die Innenstadt bedeuten. Als positive Faktoren seien insbesondere eine signifikante Fahrtzeitreduzierung, eine vor allem im Winter bei Schneefall größere Zuverlässigkeit des Verkehrsmittels sowie eine deutliche Kapazitätserweiterung zu nennen. Mit Blick auf den Anstieg der Studierendenzahlen in den letzten Jahren von 13.000 auf über 20.000 sei gerade die Kapazitätserweiterung notwendig, zumal das Bussystem mit rund 90.000 Busfahrten zum Campus Grifflenberg im Jahr an seine Kapazitätsgrenze stoße.

Ebenfalls Thema waren die Studierendenzahlen des Sommersemesters. Diese lagen mit mehr als 900 Erst- und Neueinschreibern erneut über dem Vorjahresniveau. Seit Einführung des gestuften Studiensystems werden im Sommersemester nur noch relativ wenige Studierende aufgenommen, da zahlreiche Studiengänge verbindlich zum Wintersemester starten.

Aus dem Bereich Studium und Lehre berichtete das Rektorat über ein Einspruchsverfahren, das die Bergische Universität im Rahmen der Akkreditierung des Studiengangs „Master of Science Maschinenbau“ initiiert hatte. Der Einspruch richtete sich gegen Vorgaben zur Bezeichnung des Studiengangs. Dem Einspruch wurde nun stattgegeben.

Des Weiteren berichtete das Rektorat über eine Reihe von Marketingmaßnahmen, die im ersten Halbjahr stattfanden. So wurde eine Campus-App eingeführt, die Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Besuchern eine Vielzahl von Funktionen bietet, die den Alltag erleichtern und Informationen über die Universität leicht zugänglich machen sollen. Hervorzuheben sind vor allem das Campus-Navi sowie eine Suche nach freien Lernräumen für Studierende. Weitere Marketingmaßnahmen waren die Einführung der Uni-Zeitung „BERGZEIT“, die Herstellung eines Imagefilms der Bergischen Universität und eines Kinospots sowie die Einführung eines Expertendienstes für Journalisten.

Weitere Themen waren der Sachstandsbericht zur Einrichtung eines Risiko- und Notfallmanagements, die nächsten Schritte der baulichen Bestandssanierung sowie die Finanzierungssituation der Bergischen Universität im Landesvergleich. Hierbei wurde festgestellt, dass die Hochschule sowohl im Vergleich der Grundfinanzierung im Verhältnis zur gewichteten Aufnahmekapazität als auch im Vergleich der Grundfinanzierung im Verhältnis zur nach Fächergruppen gewichteten Anzahl der Professuren das Schlusslicht in NRW bilde. Würde die Bergische Universität eine Finanzierung im Umfang des jeweiligen Landesdurchschnitts erhalten, so würde dies eine Anhebung der Grundfinanzierung in einer Höhe von 20-40 Mio. Euro jährlich durch das Land erforderlich machen.

Entwurf des Hochschulvertrags mit dem Wissenschaftsministerium

Das Wissenschaftsministerium beabsichtigt für die Jahre 2015 und 2016 einen sogenannten Hochschulvertrag mit den Hochschulen des Landes abzuschließen. Dazu hat das Ministerium am 06.02.2015 den Hochschulen einen Mustertext zum Hochschulvertrag mit vorgegebener Gliederung und verbindlichen Textteilen vorgelegt. Dieser Entwurf wurde in der Folgezeit von Seiten der Bergischen Universität ergänzt. Die nach § 22 Abs. 1 Nr. 5 Hochschulgesetz vorgesehene Stellungnahme erfolgte am 15.04.2015; das Rektorat beschloss den abgestimmten Entwurf schließlich am 29.04.2015.
Der Hochschulrat stimmte dem Entwurf des Hochschulvertrags einstimmig zu.

Neue Grundordnung der Bergischen Universität

Mit der Einführung des Hochschulzukunftsgesetzes am 01.10.2014 sind die Hochschulen im Land aufgefordert, ihre Grundordnungen auf die Bestimmungen des neuen Hochschulgesetzes anzupassen. Der Gesetzgeber hat den Hochschulen hierfür eine Frist von zwölf Monaten, d.h. bis zum 01.10.2015, gesetzt. Der Senat der Bergischen Universität hat am 15.04.2015 entsprechend eine neue Grundordnung beschlossen. Gemäß § 17 Abs. 3 Hochschulgesetz ist bezüglich der in der Grundordnung gefassten Regelungen zur Findungskommission das Benehmen mit dem Hochschulrat herzustellen.
Der Hochschulrat stimmte den vom Senat vorgeschlagenen Regelungen in der Grundordnung zur Findungskommission einstimmig zu.

Rechenschaftsbericht 2014 des Hochschulrats

Berichtete der Hochschulrat der Bergischen Universität in den vergangenen Jahren auf freiwilliger Basis regelmäßig ausführlich über die in den Hochschulratssitzungen behandelten Tagesordnungspunkte, so wird diese Praxis durch das neue Hochschulzukunftsgesetz für alle Hochschulen verbindlich eingeführt. Neben der regelmäßigen Berichterstattung sieht das Hochschulzukunftsgesetz künftig auch einen Jahresbericht des Hochschulrats vor. Diesen beschloss der Hochschulrat nun für das Berichtsjahr 2014.

Der Jahresbericht des Hochschulrats ist abrufbar unter
www.uni-wuppertal.de/universitaet/hochschulgremien/hochschulrat/rechenschaftsbericht.html
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Sitzungsplan 2016

Für das Jahr 2016 beschloss der Hochschulrat folgende Sitzungstermine:

  • 35. Sitzung des Hochschulrats am 03.03.2016
  • 36. Sitzung des Hochschulrats am 28.06.2016
  • 37. Sitzung des Hochschulrats am 29.06.2016
  • 38. Sitzung des Hochschulrats am 14.11.2016

Gespräch mit den Vorsitzenden der Personalräte und der Schwerbehindertenvertretung

Im Hochschulzukunftsgesetz wird der regelmäßige Austausch zwischen dem Hochschulrat und Gremien der Universität formalisiert, der bislang auf freiwilliger Basis geschah. So regelt § 21 Abs. 5a HG einen einmal je Semester stattfindenden Austausch zwischen dem Hochschulrat sowie Vertreterinnen und Vertretern des Senats, des AStA, der Personalräte, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensperson für die schwerbehinderten Menschen sowie der oder dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

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