Einschreibung
Wer ist gemeint?
- Eine Einschreibung können externe Bewerber*innen vornehmen, die mit ihrer Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss erfolgreich waren.
- Bei NC-Studiengängen ("NC: ja" in der Masterübersicht) haben Sie sich zusätzlich für einen Studienplatz beworben und eine schriftliche Studienplatzzusage erhalten.
Was ist zu tun?
- Für eine Einschreibung senden Sie folgende Unterlagen form- und fristgerecht an das Studierendensekretariat:
- die unterschriebene Anmeldung zur Immatrikulation / Einschreibung über das Online-Portal (kompletter Ausdruck)
- die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses. Sollten Sie diese kurz vor Ablauf der Einschreibungsfrist noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat und dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung.
- eine Kopie des Bachelorzeugnisses (falls dieses noch nicht vorliegt, siehe hier)
- bei NC-Studiengängen: die dritte Seite Ihres Zulassungsbescheides
- Weitere einzureichende Unterlagen finden Sie auf diesem Merkblatt.
Links
- Frist und Infos zur Einschreibung
- Anmeldung zur Immatrikulation / Einschreibung: über das Online-Portal
- Kontakt zum Studierendensekretariat