Anmeldung zur Einschreibung / Immatrikulation

Wer ist gemeint?

Was ist zu tun?

  • Um sich zur Immatrikulation (Einschreibung) anzumelden, registrieren Sie sich im Online-Portal des Studierendensekretariates.
  • Das Online-Portal ist für Anmeldungen zur Immatrikulation (Einschreibung)
    • für das Wintersemester vom 15. Mai bis zum 15. Oktober und
    • für das Sommersemester vom 15. Dezember bis zum 15. April geöffnet.
  • Dabei geben Sie alle erforderlichen Daten im Online-Portal ein: Ihren Studienwunsch, Angaben zu Ihrem ersten Studienabschluss etc.
  • Sie klicken auf den Button "Antrag abgeben" und gelangen in die Online-Immatrikulation. Dort vervollständigen Sie Ihre Angaben für die Einschreibung und klicken anschließend auf "Erfassung der Immatrikulationsdaten abschließen".
  • Drucken Sie das PDF-Dokument "Anmeldung zur Immatrikulation" aus und senden es mit allen weiteren Unterlagen, die für die Einschreibung notwendig sind, per Post an das Studierendensekretariat oder geben sie persönlich im SSC ab (siehe auch Einschreibung).

Links

Wie geht es weiter?

  • Parallel zur Anmeldung zur Immatrikulation (Einschreibung) nehmen Sie bitte ebenfalls eine Bewerbung beim Masterprüfungsausschuss vor.
    • Eine Einschreibung ist nur dann möglich, wenn Sie eine Bestätigung des Masterprüfungsausschusses vorlegen können, dass Sie die in der Prüfungsordnung festgesetzten fachwissenschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
    • Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Bewerbung sowie die Bewerbungsfrist beim Masterprüfungsausschuss für Ihren Wunsch-Masterstudiengang finden Sie folgendermaßen: Sie gehen zur Masterübersicht, öffnen die Webseite des gewünschten Masterstudiengangs und klicken dort auf "Bewerbung um die fachliche Zulassung."
    • Wenn Sie alle erforderlichen fachwissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen, stellt Ihnen der Prüfungsausschuss eine Bestätigung darüber aus und informiert gleichzeitig das Studierendensekretariat, dass Sie an der Studienplatzvergabe teilnehmen dürfen. Diese Bestätigung benötigen Sie für Ihre Einschreibung. Sollten Sie diese kurz vor Ablauf der Einschreibungsfrist noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierendensekretariat und dem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung.
  • Als nächsten Schritt schreiben Sie sich ein: Sie benötigen dafür u.a. den o.g. Ausdruck der Anmeldung zur Immatrikulation und die Bestätigung des Masterprüfungsausschusses. Weitere Informationen finden Sie unter Einschreibung.

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