DAAD Stipendien für besonders Betroffene des Krieges in der Ukraine
Stipendium für besonderes Engagement
Das Stipendium richtet sich an internationale Studieninteressierte, eingeschriebene Studierende und Promovierende sowie Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen an der Bergischen Universität Wuppertal, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet oder von den Auswirkungen des Krieges direkt betroffen sind.
Gefördert werden können durch den Krieg in Not geratene ukrainische, russische und belarussische Staatsangehörige. Besondere Berücksichtigung finden Angehörige anderer Nationen, die aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine und ihre jeweiligen Heimatländer zurückkehren können.
Die Stipendien für besonderes Engagement werden im Rahmen des STIBET I-Programms vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert und über das International Office vergeben.
Bewerbungsfrist ist 08.05.2023 – 28.05.2023
- Zugehörigkeit zum förderfähigen Personenkreis
- Hauptkriterien für die Vergabe des Stipendiums sind der Umstand der Flucht, die finanzielle Notlage infolge des Krieges oder eine erschwerte Rückkehrmöglichkeit in das Heimatland zum Beispiel bei geflüchteten Angehörigen von Drittstaaten.
- Ausschließlich ausländische Staatsangehörige mit Hochschulzugangsberechtigung, die nicht in Deutschland oder einer deutschen Hochschule im Ausland erworben wurde, sind berechtigt.
Die monatliche Förderung beträgt 300,00 Euro/Monat für maximal 8 Monate.
Sie bewerben sich ausschließlich online über Lime Survey (siehe grüner Kasten rechts).
Folgende Unterlagen müssen als PDF im Bewerbungsportal hochgeladen werden:
- Passkopie und Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Aktueller Kontoauszug aus StudiLöwe
- Anmeldungsbestätigung zur Abschlussarbeit
- Begründung der finanziellen Bedürftigkeit
- Nachweis möglicher anderer Förderungen einschließlich BAföG
- Bescheinigung über außerfachliches/soziales Engagement.
Nur vollständige Anträge werden berücksichtigt.
Eine Auswahlkommission der Universität prüft die eingegangenen Bewerbungen und wählt die Stipendiat*innen aus. Die Entscheidung wird Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist schriftlich mitgeteilt. Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach Verfügbarkeit von Stipendienmitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auswahl erfolgt diskriminierungsfrei unter Einhaltung der Gleichbehandlungsgrundsätze.