Anmeldung bei der Meldebehörde
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie sich bis spätestens zwei Wochen nach Ihrer Einreise unter Ihrer Adresse bei der Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Servicecenter des Einwohnermeldeamtes der Stadt Wuppertal. Die Bearbeitung ist nur mit Termin möglich. Hier geht es zur Terminvereinbarung
Steinweg 20, 42275 Wuppertal
(Schwebebahnhaltestelle „Alter Markt“ in Wuppertal Barmen)
Öffnungszeiten
Mo + Fr 07.00 - 14.00 Uhr
Di + Do 07.00 - 18.00 Uhr
Mi 07.00 - 16.00 Uhr
Wenn Sie in einer anderen Stadt wohnen, müssen Sie sich beim dortigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Anmeldung ist von Ihnen oder einem von Ihnen bevollmächtigten Vertreter bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Vertreterin persönlich durchzuführen. Für die Anmeldung entstehen keine Gebühren.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gültiger Pass/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung.
Beantragung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
Wer nach Deutschland kommt, braucht einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Zusätzlich brauchen Nicht-EU-Bürger*innen einen gültigen Aufenthaltstitel wie beispielsweise ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Die Erteilung bzw. die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist nach erfolgter Anmeldung (siehe Punkt 1) rechtzeitig bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, von Ihnen persönlich zu beantragen.
In Wuppertal ist aktuell kein Vor-Ort-Termin möglich. Bitte laden Sie alle erforderlichen Dokumente, sowie das ausgefüllte Antragsformular zur Aufenthaltserlaubnis über die Kontaktseite der Ausländerbehörde hoch.
Stadtverwaltung Wuppertal, Ressort Zuwanderung und Integration 204.4
Ausländerbehörde
Friedrich-Engels-Allee 28
42103 Wuppertal
Telefonnummer: +49 (0) 202 563 4005
Öffnungszeiten:
Mo - Fr. 07.00 - 12.30 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 17.30 Uhr
Bei der Terminvergabe teilt Ihnen die Ausländerbehörde mit, welche Unterlagen Sie bei dem Termin vorlegen müssen, außerdem wird eine Gebühr von bis zu 110,- Euro erhoben.
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Wuppertaler Integrationsportals.
EU-Bürger*innen
Freizügigkeitsberechtigte Bürger*innen der Europäischen Union (Unionsbürger) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) brauchen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Eine Übersicht, wer freizügigkeitsberechtigt ist, finden Sie hier.
Eine Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechtes wird nicht mehr ausgestellt!
Adresse & Kontakt
Bergische Universität Wuppertal
Abt. 3.3 - Internationales Studierendensekretariat
Gaußstraße 20
42119 Wuppertal
Deutschland
Persönliche Sprechstunde im SSC direkt am Haupteingang (Gebäude G):
Mo - Do 9.00 - 12.00 Uhr
Telefonische Anfragen und Beratung:
Montag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr (Tel.: 0202 - 439 3264)
Mi 14.00 - 16.00 Uhr (Tel.: siehe Kontakt & Zuständigkeiten)