Erasmus+ Bewerbung & Ablauf

Hier finden Sie wichtige Informationen rund um das Thema Bewerbung. Ebenso erfahren Sie, welche Dokumente und Fristen vor, während und nach Ihrem Aufenthalt zu beachten sind.

Die Bewerbung auf einen Erasmus+ Studienplatz erfolgt über das Portal "Mobility Online". Für das Sommersemester 2025 (Restplätze) ist das Portal vom 15.06. - 15.07. wieder geöffnet.

→ die Ausschreibung aller Erasmus+ Plätze für 2024/25 erfolgt unter Vorbehalt!

 

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Häufig gestellte Fragen

Voraussetzungen:

  • zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung und während des gesamten Auslandsaufenthaltes sind Sie regulär als Studierende*r oder Doktorand*in an der BUW eingeschrieben.
  • Bei Antritt des Auslandsaufenthaltes haben Sie mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen (gilt nur für Bachelor-Studierende). Master-Studierende können ab dem 1. Semester ins Ausland gehen.
  • Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
  • Der Aufenthalt dauert mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate
  • Sie verfügen über ausreichend Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache (bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Erasmus+ Fachkoordintor*innen)

Um erfolgreich im Ausland studieren zu können, sollten Sie zumindest die Unterrichtssprache an der Partneruniversität gut beherrschen. Einige Partneruniversitäten verlangen für eine Bewerbung um einen Erasmus-Platz auch einen Sprachnachweis. Deshalb empfehlen wir, sich so früh wie möglich die erforderlichen Sprachkenntnisse anzueignen bzw. zu vertiefen. Weitere Informationen finden Sie auch hier.

  • Informieren Sie sich, welche Erasmus-Fachkooperationen in Ihrem Fachbereich bestehen.
  • Schauen Sie sich auf den Internetseiten der Partneruniversitäten das Studienangebot an.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Erasmus-Fachkoordination beraten oder kontaktieren Sie das International Office
  • Besuchen Sie unsere regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen oder schauen Sie sich die Präsentationen auf Moodle an
  • Beachten Sie die einheitliche Bewerbungsfrist: 15. Januar für das darauffolgende akademische Jahr
  • Die Bewerbung erfolgt über das Portal Mobility Online (ggf. kann Ihr Fach noch eine zusätzliche Bewerbung einfordern)
  • Auswahl durch die Fakultät abwarten: Die ausgewählten Erasmus+ Bewerber*innen werden dem IO durch die Fakultät genannt. Nach erfolgter Zusage sollten Sie unbedingt an der Veranstaltung "Erasmus und Ich" für ausgewählte Erasmus+-Studierende teilnehmen. Dazu erhalten Sie gesondert eine persönliche Einladung.

Im Portal "Mobility Online" müssen Sie nach erfolgter Registrierung folgende Unterlagen hochladen:

  • Lebenslauf
  • aktueller Notenauszug: ggf. aller Teilfächer. Sollten noch keine Noteeintragungen vorliegen, laden Sie bitte Ihr letztes Hochschulzeugnis hoch (z.B. BA / MA)
  • aktuelle Studienbescheinigung
  • ggf. Sprachnachweis: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Fachkoordinatorin bzw. Ihrem Fachkoordinator, ob ein Sprachnachweis eingefordert wird.
  • Motivationsschreiben: Wichtige Tipps
    Bitte richten Sie das Schreiben an Ihre Fachkoordinatorin bzw. Ihren Fachkoordinator und klären vorab, in welcher Sprache das Motivationsschreiben einzureichen ist.
  • Bewerbungsformular: Nachdem Sie alle oben aufgelisteten Dokumente hochgeladen haben, werden Sie ein Bewerbungsformular generieren können. Dieses müssen Sie unterschrieben wieder im Portal hochladen.

Ihr zuständiges Fach kann darüber hinaus noch weitere Unterlagen einfordern oder Sie zu einem Auswahlgespräch einladen! Bitte informieren Sie sich daher auch auf den Seiten der jeweiligen Fakultät bzw. setzen Sie sich mit der*dem zuständigen Fachkoordinator*in in Verbindung. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten finden Sie hier.

  • Sie werden über das Portal Mobility Online informiert, ob Sie für einen Erasmus+ Studienplatz ausgewählt wurden.
  • Nach erfolgter Auswahl nominiert das International Office Sie an der Partnerhochschule.
  • Sie werden vom International Office zu einer exklusiven Informationsveranstaltung "Erasmus & ich" eingeladen um Sie optimal auf Ihren Auslandsaufenthalt vorzubereiten.

Wie erhalte ich die Erasmus+ Förderung?

  • ab 2021/22 wird das Learning Agreement in der Regel komplett digital ausgefüllt - über das OLA-Portal
  • Erasmus-Studierendencharta
  • Grant Agreement (Download in Mobility-Online ab Anfang/Mitte August für Ausreise zum WiSe, ab Mitte Dezember für Ausreise zum SoSe)

Das Learning Agreement ist das zentrale Erasmus-Dokument, das Sie vor dem Beginn Ihres Auslandsstudiums gemeinsam mit den verantwortlichen Personen Ihres Fachs/ zuständiger Fachprüfungausschuss an der BUW und an der Partnerhochschule ausfüllen müssen. Dort tragen Sie sowohl die Kurse ein, die Sie an der Partnerhochschule belegen möchten, als auch die Module in Wuppertal, die durch die Kurse an der Partnerhochschule ersetzt werden sollen.

Ab dem akademischen Jahr 2022/23 wird das Dokument komplett digital über eine Datenbank als Online Learning Agreement (OLA) erstellt. Eine Anleitung zur Erstellung des OLAs finden Sie hier. Sofern die aufnehmende Einrichtung noch nicht an EWP angebunden ist, darf weiterhin das papierbasierte Learning Agreement verwendet werden.

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Die „Sending Responsible Person“ ist diejenige Person an Ihrer Heimathochschule, mit der Sie das Learning Agreement vereinbaren und die das Dokument unterzeichnen darf (Fachprüfungsausschuss oder legitimierte Person), also auch die Anrechnung der Leistungen bestätigen kann.

Bitte tragen Sie die Daten erst nach Absprache mit Ihrer Erasmus-Fachkoordination ein, denn an die hier eingetragene Person wird aus dem OLA-System auch die Benachrichtigung verschickt, dass ein Learning Agreement zur Unterzeichnung vorliegt, nachdem Sie es komplett ausgefüllt und unterzeichnet haben.

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Übersicht über die ISCED Codes an der BUW zum Ausfüllen des Learning Agreements

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Bitte achten Sie auf einen angemessenen Workload für die Vereinbarung in Ihrem Learning Agreement.​ Erasmus+ Studierende sollten ca.​ 30 ECTS Punkte pro Semester absolvieren,​ da dies dem üblichen Workload pro Semester entspricht.​

Sollten Sie nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes weniger als 15 ECTS auf Ihrem Transcript of Records vorweisen können,​ behalten wir uns das Recht vor,​ zu prüfen,​ ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt ordentlich durchgeführt haben und fordern zu Prüfzwecken eine schriftliche Begründung von Ihnen an,​ die Sie über Ihrer Fachkoordinatorin/ Ihrem Fachkoordinator beim International Office einreichen.​

Bitte beachten Sie,​ dass im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen,​ die sich aus dem Learning Agreement und dem Grant Agreement ergeben,​ die finanzielle Unterstützung aus den Erasmus+ Fördermitteln ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist.​

Eine Teilnahme am OLS-Sprachtest ist für Erasmus+ Studierende verpflichtend. Der Online-Test dient der Verbesserung sowie der Evaluation Ihrer Fremdsprachenkompetenz.

Ausführliche Informationen zum Ablauf von Test und Sprachkurs finden Sie auf dem Merkblatt OLS. Der Test muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Einladung absolviert werden!

→ Studierende erhalten nach Annahme des Erasmus+ Austauschplatzes eine Einladung zu dem Test!

Das Grant Agreement ist der Stipendienvertrag, den Sie mit dem International Office für die Auszahlung des Erasmus-Zuschusses abschließen. Darin ist u.a. Ihre maximale Erasmus-Fördersumme angegeben.

Als Vertrag nach deutschem Recht ist es das einzige Erasmus-Dokument, das Sie zweifach original unterzeichnet in Papierform zur Gegenzeichnung im IO einreichen müssen. Es wird Ihnen circa Mitte Juli/ August (bei Ausreise zum Wintersemester) bzw. Mitte Dezember (bei Ausreise zum Sommersemester) in Ihrem Mobility-Online Account als Download zur Verfügung gestellt.

Wenn dem IO das Grant Agreement und das Learning Agreement vorliegen und Sie den OLS-Sprachtest absolviert haben, haben Sie alles Nötige für den Erhalt der ersten von zwei Erasmus-Raten eingereicht (80 % der Gesamtfördersumme).

Es kann ein paar Wochen dauern, bis der Betrag auf Ihrem Konto eingeht.

Die Restzahlung (20 %) erhalten Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Erasmus-Aufenthaltes.

Halten Sie die vorgeschriebenen Fristen unbedingt ein!

Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder keine plausible Begründung hierzu abgeben, werden Sie von der Erasmus+ Förderung ausgeschlossen und Sie müssen den bereits ausgezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.

Während des Aufenthaltes

Häufig müssen Studierende zu Beginn ihres Auslandsstudiums Änderungen an ihrem Learning Agreement vornehmen, weil die gewählten Kurse doch nicht angeboten werden, ausgebucht sind oder einen anderen Inhalt haben, als sie angenommen hatten.

Dafür ist das Learning Agreement "During" gedacht. Ab dem akademischen Jahr 2021/22 werden die Änderungen i.d.R. im bestehenden OLA vorgenommen.

Laden Sie die Änderungen als PDF-Datei (mit allen Unterschriften) im Idealfall innerhalb von 7 Wochen nach Vorlesungsbeginn in Ihrem Mobility-Online-Account an der BUW hoch.

Verlängerungen des Förderzeitraums für den Erasmus-Aufenthalt müssen mindestens 30 Tage vor dem im Grant Agreement angegebenem Enddatum beim International Office beantragt werden. Eine Verlängerung um ein paar Tage oder Wochen kann formlos per E-Mail (inkl. Nachweis) an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de beantragt werden.

Eine Verlängerung des Aufenthaltes um ein ganzes Semester ist nur von WS auf SoSe möglich. Bitte dafür eine E-Mail an teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de schicken und wir prüfen, ob eine Verlängerung grundsätzlich möglich ist. Im Anschluss erhalten Sie von uns dann ein entsprechendes Dokument, welches von der Partnerhochschule und vom zuständigen Fachkoordinator an der BUW unterzeichnet werden muss.

Vor Ende des Semesters klären Sie mit den Ansprechpartnern an der Gasthochschule, wie Sie das Transcript of Records, die Bescheinigung über Ihre Leistungen während Ihres Erasmus-Studiums, beantragen und erhalten können.

Lassen Sie sich das Dokument am letzten Tag von der Gasthochschule mit Datum unterzeichnen und abstempeln (nicht früher; die Ausstellung im Nachhinein ist aber kein Problem).

Wie erhalte ich die 2. Rate der Erasmus+ Förderung?

Lassen Sie sich das Dokument am letzten Tag von der Gasthochschule mit Datum unterzeichnen und abstempeln (nicht früher; die Ausstellung im Nachhinein ist aber kein Problem) und laden Sie es im Portal Mobility Online hoch.

Bitte beachten Sie,​ dass Sie uns zusätzlich zu Ihrem zum Bewerbungszeitpunkt vorgelegten Immatrikulationsnachweis am Ende einen aktuellen Immatrikulationsnachweis der BUW vorlegen müssen,​ sofern nach Antritt bzw.​ während Ihres Auslandsstudiums ein neues Semester begonnen hat.​

Bitte laden Sie die Studienbescheinigung(en),​​ die belegen,​​ dass Sie während des Auslandsaufenthaltes an der BUW immatrikuliert waren, in Mobility Online hoch.​​ Ggf.​​ müssen Sie 2 Bescheinigungen als ein PDF hochladen!

Füllen Sie in diesem Zeitraum auch die EU-Survey (Umfrage der EU) aus, für die Sie eine Aufforderung per E-Mail erhalten.

Sie erhalten dafür eine automatische Aufforderung per E-Mail nach dem im Grant Agreement verzeichnetem Enddatum. Der Absender der Aufforderung zum Ausfüllen lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.

 

Transcript of Records:

Bitte laden Sie das Dokument nach Erhalt von der Partnerhochschule in Mobility Online hoch.

Anerkennungsnachweis (= Learning Agreement "After"):

Im Anschluss erstellen Sie den Anerkennungsnachweis, welchen Sie sich vom zuständigen Fachprüfungsausschuss unterzeichnen lassen.

Das Learning Agreement "After the Mobility" beinhaltet eine Übersicht Ihrer an der Partnerhochschule erbrachten Prüfungsleistungen sowie deren Anerkennung an der Bergischen Universität Wuppertal. Table D wird nur vom zuständigen Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses an der BUW ausgefüllt und unterschrieben.

Sollten Sie auf Anerkennung von Studienleistungen verzichten, dann laden Sie bitte das Dokument mit dem Satz "Auf Anerkennung wird freiwillig verzichtet" und Ihrer Unterschrift im Portal hoch.

Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen oder keine plausible Bergründung hierzu abgeben, werden Sie von der Erasmus+ Förderung ausgeschlossen und Sie müssen den bereits ausgezahlten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

Gemäß den Erasmus-Bestimmungen dürfen nur Studierende, die alle verpflichtenden Unterlagen eingereicht haben, eine Förderung erhalten.

Sollten Sie nach Beendigung des Auslandsstudienaufenthaltes weniger als 15 ECTS auf Ihrem Transcript of Records vorweisen können,​ behalten wir uns das Recht vor,​ zu prüfen,​ ob Sie Ihren Auslandsaufenthalt ordentlich durchgeführt haben und fordern zu Prüfzwecken eine schriftliche Begründung von Ihnen an,​ die Sie über Ihrer Fachkoordinatorin/ Ihrem Fachkoordinator beim International Office einreichen.​

Bitte beachten Sie,​ dass im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen,​ die sich aus dem Learning Agreement und dem Grant Agreement ergeben,​ die finanzielle Unterstützung aus den Erasmus+ Fördermitteln ganz oder teilweise zurückzuzahlen ist.​

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
teamoutgoing[at]uni-wuppertal.de

Instagram:

@international.uni.wuppertal

 

 

 

 

Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr, Tel +49 (0)202 439 5308

Jana Stellmann
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221

Marcela Oelsner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5140

 

Weitere Infos über #UniWuppertal: