Convention de stage - Praktikumsvereinbarung - Internship Agreement

Für ein Praktikum in Frankreich ist in der Regel ein Formular namens „Convention de stage“ erforderlich. Dieses regelt insbesondere Versicherungs- und Datenschutzfragen. Ohne eine ausgefüllte und von der Heimathochschule unterschriebene Convention de stage können Studierende i.d.R. ihr Praktikum in Frankreich nicht antreten.

In Frankreich bleiben Praktikant*innen normalerweise über ihre Heimathochschule unfallversichert. In Deutschland hingegen gilt die Unfallversicherung über die Hochschule nur so lange, wie die Studierenden sich auch an der Hochschule aufhalten; für Auslandspraktika gilt sie demzufolge nicht und es muss eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgeschlossen werden.

Bitte beachten Sie, dass die BUW aus legalen Gründen keine firmeneigene Convention de stage, sondern nur die eigene Vereinbarung unterzeichnen darf. Bitte klären Sie das im Vorfeld mit Ihrem potentiellen Praktikumsgeber. Das Dokument erhalten Sie im International Office.

Ablauf:

  1. Kontaktieren Sie das International Office, welches Ihnen das Dokument zur Verfügung stellt und füllen Sie die einschlägigen Passagen aus.
  2. Drucken Sie den Vertrag dann in 3 Originalen aus und unterschreiben Sie ihn (vorab kann auch ein Scan eingereicht werden).
  3. Schicken Sie alle Originale an den Praktikumsgeber zur Unterzeichnung.
  4. Zuletzt reichen Sie den Vertrag zur Unterzeichnung im International Office ein.

 

Kontakt

Bergische Universität Wuppertal

INTERNATIONAL CENTER
Abt. International Office
Gaußstr. 20
D-42119 Wuppertal

Für allgemeine Anfragen:
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Iris Leclaire
Mo - Do: 15-17 Uhr, Tel +49 (0)202 439 5308

Jana Stellmann
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5221

Marcela Oelsner
(nur nach Vereinbarung), Tel +49 (0)202 439 5140

 

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