Datenschutz

Datenschutz(recht) ist immer dann relevant, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. In vielen Fällen wird es sich nicht oder nur teilweise vermeiden lassen, dass bei Ihrer Arbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn das Datenschutzrecht anwendbar ist, sind die daraus resultierenden Pflichten zu beachten. Dabei geht es insbesondere um:

  • die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Rechtsgrundlage der Verarbeitung)
  • rechtskonforme Prozesse (organisatorische Maßnahmen)
  • rechtskonforme IT-Nutzung (technische Maßnahmen)
  • Dokumente
    • Informationen zum Datenschutz (Datenschutzhinweise)
    • Einwilligung
    • Dokumentation der Verarbeitungstätigkeit
    • Verträge (Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit).

 

Bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten werden Sie beraten. Über die folgende Maske erhalten Sie Informationen zu Ansprechpersonen, Muster und fachliche Hinweise:

 

 

Daten bzw. Informationen, ob digital oder analog vorliegend, sind auch unabhängig von der Frage des Personenbezugs zu schützen, Stichwort Informationssicherheit.

Weitere Infos über #UniWuppertal: