Arbeitsplatzbeschreibung
Die Beschäftigung von Tarifbeschäftigten erfolgt auf der Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Ihr Entgelt richtet sich nach den ihnen übertragenen Tätigkeiten. Zu diesem Zweck ist eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung auf einem entsprechenden Formblatt - "Arbeitsplatzbeschreibung allgemein" oder "Arbeitsplatzbeschreibung Sekretärin" - erforderlich. Auf diese Arbeitsplatzbeschreibung kann bei Erstbesetzung einer Stelle oder bei Aufgabenänderungen nicht verzichtet werden. Bei Wiederbesetzung einer Stelle genügt ggfls. der Hinweis, dass der Aufgabenbereich unverändert übernommen wird. Bei Einstellung von wissenschaftlichen Tarifbeschäftigten in Entgeltgruppe E 13 TV-L mit einem allgemein üblichen Aufgabenspektrum ist eine über die Angaben des Einstellungsantrags hinausgehende Arbeitsplatzbeschreibung nicht erforderlich.
