Informationen für Gasthörer

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Informationen für Gasthörer

Zulassung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Gasthörerprogramms setzt lediglich die Zulassung als Gasthörer voraus. Es ist aber möglich - und auch empfehlenswert - vor der Zulassung probehalber die Veranstaltung zu besuchen, für die Sie sich interessieren.

Die Zulassung erfolgt - jeweils für ein Semester - beim Studierendensekretariat  (Tel: 0202/439-5000) im Servicecenter neben dem Haupteingang jeweils zu Beginn der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters (zum Terminplan für das Wintersemester / zum Terminplan für das Sommersemester).

Für die Zulassung von ausländischen Gasthörern ist in dem gleichen Zeitraum das Akademische Auslandsamt zuständig. Vorher ist die Teilnahmegebühr durch Überweisung oder Einzahlung bei Ihrer Bank, Sparkasse oder Post zu zahlen.

Gebühren

Für die Teilnahme an für Gasthörer ausgewiesenen Veranstaltungen wird von der Hochschule eine Gebühr erhoben. Die Höhe des Betrags und die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem [Gebührenhinweis].

Der von der Bank, Sparkasse oder Post abgestempelte Einzahlungsbeleg oder ein entsprechender Kontoauszug, aus dem die Einzahlung und der Verwendungszweck hervorgeht, ist bei der Zulassung vorzulegen.

Für diese Gebühr können alle Veranstaltungen besucht werden, sofern hierfür Kapazitäten vorhanden sind. Dies ist in Fächern mit Zulassungsbeschränkungen durch eine vom betreffenden Fachbereich bestätigte Bescheinigung nachzuweisen, Vordrucke sind im Studentensekretariat erhältlich.

Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Sie können durch den betreffenden Dozenten lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.



Druckversion von http://www.uni-wuppertal.de/studium/weiterbildung/gasthoerer.html