Masterstudiengänge

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Masterstudiengänge

Zugangsvoraussetzung für die Masterstudiengänge an der Bergischen Universität sind

  • ein zuvor abgeschlossenes Studium (z.B. Bachelor, Diplom, Staatsexamen oder ein akkreditierter Studiengang einer Berufsakademie) in einem mindestens verwandten Fach an einer Hochschule (Universität, Technische Hochschule, Fachhochschule)
  • sowie in einigen Fällen die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung.

Für einzelne Studiengänge können darüber hinaus noch besondere Voraussetzungen gelten, die dort genannt werden (z.B. Berufspraxis oder Sprachkenntnisse).

Bewerbung: Für die meisten Masterprogramme ist eine Klärung der Zugangsvoraussetzungen und u.U. eine Aufnahmeprüfung erforderlich, die vom anbietenden Fachbereich durchgeführt werden muss, bevor eine Einschreibung erfolgen kann.

Studiengänge

 


Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. ein Bachelorabschluss mit einer Durchschnittsnote, nicht schlechter als 2,7 oder für das die ECTS-Note „B“ vergeben wurde, in einem Studiengang mit literaturwissenschaftlichen Schwerpunkten oder in kunst- oder medienwissenschaftlichen Studiengängen mit literaturwissenschaftlichen Anteilen im Umfang von mindestens 40 LP. Handelt es sich um einen rein germanistischen Bachelorabschluss bzw. handelt es sich um rein germanistische literaturwissenschaftliche Anteile, sind mindestens 2 LP in einer Fremdsprachenphilologie nachzuweisen;
  2. eine Zulassungsprüfung in Form eines Gespräches von ca. 20 Minuten Dauer;
  3. Sprachkenntnisse in
  1. mindestens drei der Fremdsprachen Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch
  2. oder mindestens einer alten (Latein oder Altgriechisch) sowie mindestens zwei der Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch. Die Sprachkenntnisse werden in der Regel durch Schulzeugnisse oder andernfalls in einer Übersetzungsklausur (30 Minuten, 15 Zeilen) nachgewiesen.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft

Zu den Seiten des Faches
 


Anglistik/Amerikanistik (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. einen mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang mit dem Fach Englisch bzw. mit dem Fachgebiet Anglistik / Amerikanistik (English Studies) mit insgesamt mindestens 180 ECTS Leistungspunkten von denen mindestens 76 ECTS-Leistungspunkte im Fach Englisch bzw. im Fachgebiet Anglistik/Amerikanistik (English Studies) erworben worden sind, mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser
  2. in einer Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung gemäß § 13 Abs. 5 in englischer Sprache von max. 30 Minuten Dauer nachgewiesen hat, dass sie oder er über die notwendigen Kenntnisse zur Aufnahme des Master-Studiums im Studiengang Anglistik / Amerikanistik (Englishand American Studies) verfügt.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Anglistik/Amerikanistik

Zu den Seiten des Faches

Arbeits- und Organisationspsychologie (Master of Arts)

Kostenpflichtiger Weiterbildungsstudiengang

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Abschluss eines mindestens siebensemestrigen Studiengangs mit insgesamt mindestens 210 ECTS Leistungspunkten (LP) an einer Hochschule oder einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule und Nachweis einer mindestens zweijährigen, einschlägigen Berufstätigkeit und
  2. Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung. Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossenen Studiengängen von weniger als sieben Semestern oder mit weniger als 210 LP kann eine einschlägige langjährige Berufserfahrung mit bis zu 30 LP angerechnet werden.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung


Architektur (Master of Science)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Bachelor- oder Diplomprüfung im Studiengang Architektur
  2. Aufnahmeprüfung zur Feststellung der entwerferischen oder wissenschaftlichen Qualifikation (Mappe mit Arbeiten oder Entwürfen, mündliche Prüfung)

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Eignungsprüfungsordnung

Zur Prüfungsordnung (2008)

Zu den Seiten des Fachbereiches


Bauingenieurwesen "Planen - Bauen - Betreiben" (Master of Science)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem Studiengang Bachelor Bauingenieurwesen (Civil Engineering) oder die Prüfung in einem Diplomstudiengang Bauingenieurwesen oder einem vergleichbaren Studiengang  mit mindestens der ECTS-Note „C“ bzw. falls keine ECTS-Note vorhanden ist, mindestens mit der Gesamtnote 2,5 oder mit einer äquivalenten Bewertung

oder

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem anderen Studiengang als Bauingenieurwesen mit mindestens der ECTS-Note „B“ bzw. falls keine ECTS-Note vorhanden ist, mindestens mit der Durchschnittsnote 2,0 oder mit einer äquivalenten Note. Die Kandidatin oder der Kandidat muss in diesem Fall im Rahmen des ersten berufsbefähigenden Studiums vergleichbare Kompetenzen erworben haben, wie die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Civil Engineering. In einem Aufnahme- und Beratungsgespräch in Form einer mündlichen Prüfung sind das entsprechende Interesse sowie die notwendigen Grundkenntnisse und Kompetenzen zur Aufnahme des Masterstudiums nachzuweisen.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Studiengang, Änderung der  Prüfungsordnung

Zu den Seiten des Fachbereichs


Bewegungs- und Gesundheitswissenschaft (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzung

  • Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudienganges an einer Hochschule im europäischen Raum mit mindestens 86 Leistungspunkten im Fach Sport oder Sportwissenschaft und
  • eine Bachelorthesis mit natur-, sportwissenschaftlichem oder einem medizinischen Thema
  • mit der Gesamtnote „2,5“ oder besser oder der ECTS-Note „B“ oder besser

oder ein vergleichbarer Abschluss. Weitere Zugangsvoraussetzung ist der ärztliche Nachweis der Sportgesundheit.

Es bestehen keine besonderen Regelungen bei der Zulassung zum Masterstudium für Behinderte und chronisch kranke Studierende. Eine Sporteignungsprüfung ist keine Voraussetzung zur Aufnahme des Masterstudiums.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung des Studienganges

Zu den Seiten des Fachbereiches ( http://www.sportwissenschaft.uni-wuppertal.de/studieninformationen/mabug/ )


Brandschutz (Master of Science - Fire Safety Engineering)

Dieses Studienangebot wurde auslaufend eingestellt.
Das Thema
des Brandschutzes wird im Masterstudiengang Sicherheitstechnik weitergeführt.

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Diplomprüfung) in einem Studiengang Safety Engineering, Sicherheitstechnik, Product Development and Design, Maschinenbau, Civil Engineering, Bauingenieurwesen oder einem gleichwertigen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule
    und
  2. mündliche Aufnahmeprüfung

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Brandschutz (PDF)
Praktikumsordnung für den Master-Studiengang Brandschutz (PDF)

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches


Chemie - Master of Science (Chemistry)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. für deutsche Bewerber und Bewerberinnen: Bachelor- oder Diplomprüfung im Studiengang Chemie (Chemistry) an einer Hochschule mit einem mindestens "befriedigenden" (3,0) Abschluss
  2. für Bewerber, die ihren Bachelor- oder Diplom-Abschluss außerhalb des Geltungsbereiches des Hochschulrahmengesetztes erworben haben,
    entweder mündliche Eignungsprüfung von 20 Minuten Dauer
    oder Vorlage des Graduate Record Examinations Subject Test (GRE) in Mathematik oder Informatik oder Chemie oder Physik angeboten z.B. von ETS Europe

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zur Prüfungsordnung (PDF),  Änderung der Prüfungsordnung

Zu den Seiten des Fachbereiches


Computational Mechanical Engineering (Master of Science)

Englischsprachig

Zugangsvoraussetzungen

  1. einschlägiger Diplom- oder Bachelor-Abschluss mit der ECTS-Note "B" oder einer Gesamtnote von 2,7 oder besser an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss aus den Fächern Maschinenbau oder Mechatronik oder einem verwandten Fach und
  2. a) Nachweis in einer Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung von 20 Minuten Dauer vor einer Prüferin oder einem Prüfer und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer, der notwendigen Kenntnisse zur Aufnahme des Master-Studiums im Studiengang Computational Mechanical Engineering oder
    b) statt der mündlichen Aufnahmeprüfung
    1. 25 Leistungspunkte (LP) aus dem Bereich Mathematik und Informatik,
    2. 12 LP aus dem Bereich Werkstoff- oder Materialkunde,
    3. 20 LP aus dem Bereich Technische Mechanik sowie,
    4. 20 LP aus dem Bereich Konstruktion, Maschinenelemente und CAD,
  3. Nachweis ausreichender, zertifizierte Kenntnisse der englischen Sprache auf der Ebene B2 des europäischen Referenzrahmens oder durch ausreichende Leistungen im TOEFL-Tests (z.B. angeboten von ETS Europe). Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse entfällt bei Kandidatinnen und Kandidaten mit Englisch als Muttersprache sowie Absolventinnen und Absolventen eines englischsprachigen Bachelorstudienganges.

Im Ausnahmefall kann der Prüfungsausschuss zulassen, dass das Studium bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen nach Ziffer 1 und 2 aufgenommen wird, wenn diese Zugangsvoraussetzungen spätestens innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zur Prüfungsordnung,

Zur Änderung der Prüfungsordung

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Computer Simulation in Science (Computersimulation in den Naturwissenschaften)

Englischsprachig

Zugangsvoraussetzungen

  1. Einschlägiger Bachelorabschluss mit der Gesamtnote von 3,0 nach Abrundung auf eine Dezimalstelle oder besser an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss aus den Fächern Angewandte Naturwissenschaften, Chemie, Elektrotechnik, Informatik/Informationstechnologie, Mathematik, Finanzmathematik, Physik oder einem verwandten Fach
  2. a) mündliche Aufnahmeprüfung Prüfung zum Nachweis der notwendigen Kenntnisse zur Aufnahme des Master-Studiums mit dem gewünschten Wahlfach (Theoretische oder Experimentelle Teilchenphysik, Theoretische Chemie, Materialwissenschaft, Finanzmathematik oder Atmosphärenphysik)
    b) statt der mündlichen Aufnahmeprüfung die offizielle Ergebnisbescheinigung (score report) des Graduate Record Examinations (GRE) Subject Test der Fächergruppe Mathematik (Mathematics) oder Chemie (Chemistry) oder Physik (Physics) mit einem Mindestscore von 640 Punkten
  3. Ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache. Der Nachweis kann erbracht werden
    • durch eine Mindestleistung von 79 Punkten im TOEFL iBT (Internet-based) oder
    • durch 213 Punkte im TOEFL CBT (Computer based) oder
    • durch 550 Punkte im TOEFL PBT (Paper-based) oder
    • durch einen Band Score von 6,0 im IELTS-Test oder
    • durch das Cambridge Certificate in Advanced English (Level 4) oder
    • durch einen anderen Nachweis der Sprachkenntnisse auf Ebene C1 des Europäischen Referenzrahmens.

      Auf die Nachweise der Englischkenntnisse kann verzichtet werden, wenn der Bachelor-Studiengang nachprüfbar englischsprachig war.
  4. Der Masterstudiengang setzt vertiefte Kenntnisse in den Grundlagen zu einem der Wahlfächer Theoretische oder Experimentelle Teilchenphysik, Theoretische Chemie, Materialwissenschaft, Finanzmathematik oder Atmosphärenphysik sowie Kenntnisse einer Programmiersprache voraus.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Fachbereich

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zur Prüfungsordnung, 1. Änderung, 2. Änderung,

Zu den Seiten des Fachbereiches


Druck und Medientechnologie (Master of Science - Print and Media Technologies)

Zugangsvoraussetzung:

  1. Bachelor- oder Diplomprüfung in einem der Studiengänge Druck und Medientechnologie (Print and Media Technologies), Kommunikationstechnologie-Druck oder inhaltlich gleichwertig oder Elektrotechnik bzw. Informationstechnologie, Physik, Sicherheitstechnik oder Maschinenbau oder ein gleichwertiges Studium an einer Hochschule mindestens mit der Gesamtnote „3,0“ bestanden hat.
  2. Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Druck und Medientechnologie (PDF)

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches


Editions- und Dokumentwissenschaften (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzung:

Bachelorabschluss mit einer Durchschnittsnote, die nicht schlechter als 2,5 ist oder für das die ECTS-Note „C“ vergeben wurde, in einem Studiengang mit mindestens 60 ECTS-LP an geisteswissenschaftlichen, sprachwissenschaftlichen oder literaturwissenschaftlichen Anteilen.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Zu den WWW-Seiten des Studienganges


Elektrotechnik (Master of Science - Electrical Engineering)

Zugangsvoraussetzung:

  1. Bachelor- oder Diplomprüfung im Studiengang Electrical Engineering (Elektrotechnik), Informationstechnologie, Physik, Sicherheitstechnik oder Maschinenbau oder ein mindestens gleichwertiges Studium an einer Hochschule mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden
  2. Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Electrical Engineering (PDF), Änderung der Prüfungsordung

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches


Europäistik / European Studies (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. mindestens achtsemestriger Bachelorstudiengang mit insgesamt mindestens 240 ECTS-Leistungspunkten oder ein vergleichbarer Magister-, Lehramts- oder Diplom-Abschluss
     
  2. nachgewiesene Deutsch- und Englischkenntnisse
  1. Der Nachweis der  deutschen Sprachkenntnisse wird bei fremdsprachigen Studienbewerberinnen und -bewerbern durch Ablegung der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang fremdsprachiger Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH) erbracht.
  1. Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse wird von den Bewerberinnen und Bewerbern erbracht durch
  • eine gültige offizielle Ergebnisbescheinigung des „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL) in Form des Internet-based test (TOEFL iBT) mit dem Mindestergebnis (Score) 79 oder
  • des TOEFL paper-based test (TOEFL PBT) mit dem Mindestergebnis 550 oder eine offizielle Ergebnisbescheinigung (Test Report Form) des International Language Testing System (IELTS) mit dem Mindestergebnis (Score) 6,0 oder
  • das Cambridge Certificate in Advanced English, Level 4 oder das
  • Sprachzeugnis einer anerkannten europäischen Sprachschule über Sprachkenntnisse auf mindestens  dem Niveau C1 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)“.

Auf den gesonderten Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse kann verzichtet werden, wenn es sich bei dem absolvierten Studiengang, der Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Europäistik ist, um einen Studiengang in der entsprechenden Sprache gehandelt hat.“

  1. mündliches Prüfungsgespräch von ca. 20 Minuten Dauer

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 2 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Europäistik

Änderung der Prüfungsordnung


Germanistik(Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen
  1. Bachelorabschluss mit einer Durchschnittsnote, nicht schlechter als 2,7 oder für den die ECTS-Note „B“ vergeben wurde in einem Studiengang mit literaturwissenschaftlichen Schwerpunkten oder in kunst- oder medienwissenschaftlichen Studiengängen mit literaturwissenschaftlichen Anteilen im Umfang von mindestens 70 LP,
  2. Teilnahme an einem Beratungsgespräch,
  3. Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau C1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Die Sprachkenntnisse werden in der Regel durch Schulzeugnisse oder andernfalls in einer Übersetzungsklausur (30 Minuten, 15 Zeilen) nachgewiesen.
  4. Latinum.
Liegen die Nachweise und Unterlagen durch von der Bewerberin bzw. dem Bewerber nicht zu vertretenden Gründen noch nicht vollständig vor, können Einzelnachweise erbracht werden. Der Prüfungsausschuss kann in diesem Fall eine Zulassung unter dem Vorbehalt des vollständigen Nachweises für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Aufnahme des Studiums aussprechen (§ 49 Abs. 7 Satz 4 HG).

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Germanistik


Geschichte (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen

    • mindestens sechssemestriger Bachelorstudiengang mit dem Fach Geschichte mit insgesamt  mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten, von denen mindestens 76 ECTS-Leistungspunkte im Fach Geschichte erworben worden sind, mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser bestanden,

    • Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten Dauer

    • Latinum.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte


Informationstechnologie (Master of Science - Information Technology)

Zugangsvoraussetzung:

  1. Abschluss einer Bachelor- oder Diplomprüfung im Studiengang Informationstechnologie, Elektrotechnik, Mathematik, Druck- und Medientechnologie, Angewandte Naturwissenschaften, Physik, Sicherheitstechnik oder Maschinenbau oder ein mindestens gleichwertiges Studium an einer Hochschule mindestens mit der Note "befriedigend"
  2. Mündliche Aufnahmeprüfung

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Informationstechnologie (PDF)

Zu den WWW-Seiten des Faches


Kindheit, Jugend, Soziale Dienste (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen

  1. mindestens sechssemestriger Bachelorabschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten mit erziehungs- oder sozialwissenschaftichen Studienanteilen im Umfang von mindestens 36 Leistungspunkten einschließlich erziehungs- oder sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser oder einen vergleichbarer Hochschulabschluss

  2. Aufnahmekolloquium in Form einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten Dauer

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Mastestudiengang Kindheit, Jugend, Soziale Dienste

Zu den Webseiten des Studienganges


Mathematik (Master of Science - Mathematics)

Zugangsvoraussetzung:

  1. einschlägiger Bachelor-Abschluss mit der Gesamtnote von 3,0 oder besser an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder mindestens gleichwertiger Abschluss aus den Fächern Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Technomathematik oder einem verwandten Fach
    und
  2. a) Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer zum Nachweis der notwendigen Kenntnisse zur Aufnahme des Master- Studiums im Studiengang Mathematik
    oder
    b) Graduate Record Examinations Subject Test (GRE) in Mathematik , angeboten z.B. von ETS Europe

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Mathematik (PDF), Änderung der Prüfungsordnung (2009)

Zu den WWW-Seiten des Faches

Siehe auch:


Physik (Master of Science)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Grad „Bachelor of Science“ oder einen anderen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Studiengang Physik oder in einem als gleichwertig anerkannten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes mindestens mit der Note befriedigend (3,0) oder
  2. Grad Bachelor of Science oder einen anderen ersten berufsqualifizierenden Abschluss im Studiengang Physik oder in einem als gleichwertig anerkannten Studiengang an einer Hochschule innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes und
    1. in einer mündlichen Prüfung von 20 bis 40 Minuten Dauer oder
    2. Graduate Record Examinations Subject (GRE) Test in Physik

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester (120 Leistungspunkte)

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master - Studiengang Physik

Siehe auch: Bachelor-Studiengang Physik


Philosophie (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen

    • mindestens sechssemestriger Bachelorstudiengang mit dem Fach Philosophie mit insgesamt  mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten, von denen mindestens 76 ECTS-Leistungspunkte im Fach Philosophie erworben worden sind, mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser bestanden,

    • Aufnahmeprüfung in Form einer mündlichen Prüfung von ca. 20 Minuten Dauer

    • Latein oder Altgriechisch sowie Englisch oder Französisch

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Philosophie,
Änderung der Prüfungsordnung


Psychologie (Master of Science)

Zugangsvoraussetzung:

Mindestens sechssemestriger Bachelorstudiengang mit dem Fach Psychogie mit insgesamt  mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten, mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser bestanden,

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie

Qualitätsingenieurwesen (Master of Science - Quality Engineering)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Diplomprüfung) in einem Studiengang Safety Engineering, Sicherheitstechnik, Product Development and Design, Maschinenbau, Civil Engineering, Bauingenieurwesen oder einem gleichwertigen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule
    und
  2. mündliche Aufnahmeprüfung

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Qualitätsingenieurwesen  (PDF)
Praktikumsordnung für den Master-Studiengang Qualitätsingenieurwesen (PDF)

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches


Real Estate Management and Construction Project Management (Master of Science - Immobilien- und Infrastrukturmanagement)

Gebührenpflichtiger Weiterbildungsstudiengang

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom oder mindestens gleichwertig) im Fach Bauingenieurwesen, Architektur, Raumplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Anlagenplanung und Verfahrenstechnik, Sicherheitsingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Jura und verwandten Fachrichtungen mit mindestens sieben Semestern Regelstudienzeit oder mindestens 200 ECTS-Leistungspunkten oder ein mindestens gleichwertiges Studium an einer Hochschule abgeschlossen hat und
  2. eine i.d.R. mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung nach dem Ende des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses nachweist
  3. in einer Aufnahmeprüfung in Form eines Zulassungstests und eines Auswahlgespräches mit einer Zulassungskommission nachgewiesen hat, dass er über die notwendigen Kenntnisse zur Aufnahme des Masterstudiums im Studiengang Real Estate Management & Construction Project Management verfügt und
  4. den erfolgreichen Abschluss nachweist
    1. als ausländischer Studierender den DSH oder/und den DAF-Test
    2. als nicht englischsprachiger Studierender den TOEFL bis zum Beginn des Studiums an der University of Reading.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studiengang
Studienbeginn nur zum Sommersemester

Regelstudienzeit: 4 Semester (24 Monate, jeweils beginnend am 1. April)

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den  Masterstudiengang in Real Estate Management and Construction Project Management (PDF)
Zu den WWW-Seiten des Faches


Romanistik (Master of Arts)

Zugangsvoraussetzungen

  1. Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudienganges mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten, von denen mindestens 76 ECTS-Leistungspunkte im Fach Romanistik erworben worden sind, mit der Gesamtnote „gut“ oder der ECTS-Note „B“ oder besser, Kenntnisse in mindestens zwei romanischen Sprachen - davon eine mindestens auf dem Niveau B2, eine weitere mindestens auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
    und
  2. mündliche Aufnahmeprüfung (20 Minuten)

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Romanistik


Sicherheitstechnik (Master of Science - Safety Engineering)

Zugangsvoraussetzung:

Bachelor- oder Diplomprüfung in einem Studiengang Sicherheitstechnik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik oder einem gleichwertigen ingenieurwissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule
 

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Sicherheitstechnik (PDF)
Praktikumsordnung für den Master-Studiengang Sicherheitstechnik (PDF)

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches


Soziologie (Master of Arts - Sociology)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Bachelorstudiengang mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten (LP) mit der Gesamtnote „2,5“ oder besser
    oder einen vergleichbaren Abschluss an einer ausländischen Hochschule
  2. mit der ECTS-Note „B“ oder besser.

Der Abschluss muss entweder in einem

  1. Bachelorstudiengang im Fach Soziologie oder
  2. Bachelorstudiengang mit mindestens 36 LP in Soziologie, Methoden der empirischen Sozialforschung und Statistik

erworben worden sein.

Bewerberinnen und Bewerber, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden auf Antrag an den Prüfungsausschuss zu einer mündlichen Aufnahmeprüfung (§ 12) zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse geladen.

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Arts


Verkehrswirtschaftsingenieurwesen (Master of Science)

Zugangsvoraussetzungen:

Bachelorprüfung im Studiengang Verkehrswirtschaftsingenieurwesen oder eines mindestens gleichwertigen Studienganges an einer Hochschule mindestens mit der Note „befriedigend" oder besser. Eine Gleichwertigkeit der Studiengänge ist gegeben, wenn mindestens 90 Leistungspunkte (LP) in einem anderen Studiengang (insbesondere Verkehrswesen, Verkehrsingenieurwesen, Verkehrswirtschaft, Bauingenieurwesen, Wirtschaftswissenschaft) erbracht worden sind. Die 90 LP sind wie folgt zu differenzieren:

  1. mindestens 30 LP aus dem Bereich „Methoden" (insbesondere Module wie Mathematik, Statistik, Informatik);
  2. mindestens 30 LP aus dem Bereich „Wirtschaftswissenschaft" (insbesondere Module wie Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswissenschaft);
  3. mindestens 30 LP aus dem Bereich „Verkehrsingenieurwesen" (insbesondere Module wie Verkehrsplanung und -systeme, Verkehrstechnik, Bahn- und Güterverkehr, Stadtplanung, Straßenbau und -entwurf).

Zulassung und Bewerbung: Bewerbung direkt beim Studierendensekretariat

Regelstudienzeit: 4 Semester

Prüfungsordnung für den Studiengang

Abschluss: Master of Science


Wirtschaftswissenschaft (Master of Science - Business Administration and Economics)

Zugangsvoraussetzungen:

  1. Bachelor- oder Diplomprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang an einer Hochschule mindestens mit der ECTS-Gesamtnote "C". Falls das Zeugnis keine ECTS-Gesamtnote ausweist, kann stattdessen ein Nachweis erbracht werden, zu den besten 65 % des Abschlussjahrgangs zu gehören, ist auch dies nicht möglich, ist mindestens die Gesamtnote "2,5" nachzuweisen.
  2. Mindestens 100 LP des Bachelor- oder Diplom-Studiums müssen in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Methoden der Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftspädagogik usw.) erworben worden sein, davon mindestens jeweils 15 LP im Bereich der Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre.
  3. Mindestens 20 LP müssen durch Leistungen erbracht worden sein, die auf selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten, insbesondere Abschlussarbeit, Seminare, Proseminare oder Einführungsveranstaltungen zu Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens.
     

Zulassung und Bewerbung:

  1. direkt beim Studierendensekretariat und parallel
  2. beim Master-Prürungsausschuss Wirtschaftswissenschaft

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft, 1. Änderung, 2. Änderung, 3. Änderung, 4. Änderung

Siehe auch: Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaft


Wirtschaftsingenieurwesen Automotive (Master of Science - Business Administration and Engineering – Automotive)

Zugangsvoraussetzung: Mindestens mit der Note "befriedigend" abgeschlossene Bachelor- oder Diplomprüfung oder gleichwertiger Abschluss an einer Hochschule im Studiengang Wirtschaftswissenschaft, Electrical Engineering, Informationstechnologie oder in einem Wirtschaftsingenieurstudiengang mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik und Teilnahme an einer mündlichen Aufnahmeprüfung.

Zulassung und Bewerbung:

  1. direkt beim Studierendensekretariat und parallel
  2. beim Prüfungsausschuss Wirschaftsingenieurwesen

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Automotive


Wirtschaftsingenieurwesen Energiemanagement (Master of Science - Business Administration and Engineering – Energy Management)

Zugangsvoraussetzung: Bachelor- oder Diplomprüfung im Studiengang Wirtschaftswissenschaft, Electrical Engineering oder Informationstechnologie oder in einem Wirtschaftsingenieurstudiengang mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik oder ein mindestens gleichwertiges Studium an einer Hochschule mindestens mit der Note "befriedigend" und Teilnahme an einer mündlichen Aufnahmeprüfung.

Zulassung und Bewerbung:

  1. direkt beim Studierendensekretariat und parallel
  2. beim Prüfungsausschuss Wirschaftsingenieurwesen

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Energiemanagement, Änderung der Prüfungsordnung


Wirtschaftsingenieurwesen Informationstechnik (Master of Science - Business Administration and Engineering – Information Engineering)

Zugangsvoraussetzung: Mindestens mit der Note "befriedigend" abgeschlossene Bachelor- oder Diplomprüfung oder gleichwertiger Abschluss an einer Hochschule im Studiengang Wirtschaftswissenschaft, Electrical Engineering, Informationstechnologie oder in einem Wirtschaftsingenieurstudiengang mit dem Schwerpunkt Elektrotechnik und Teilnahme an einer mündlichen Aufnahmeprüfung.

Zulassung und Bewerbung:

  1. direkt beim Studierendensekretariat und parallel
  2. beim Prüfungsausschuss Wirschaftsingenieurwesen

Regelstudienzeit: 4 Semester

Abschluss: Master of Science

Zu den WWW-Seiten des Fachbereiches

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Informationstechnik, Änderung der Prüfungsordnung


  Master of Education
Lehramt für Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen an Gesamtschulen (GHRGe)

Achtung: Diese Information gilt nicht für Studierende, die das Bachelorstudium zum Wintersemester 2009/10 oder später aufnehmen. Diese informieren sich bitte in der Seite "Perspektive Lehramt".
Zu den Webseiten der  Fachbereiche mit Lehramtsfächern:
FB  Lehramtsfächer "GHR"
A Geschichte, Theologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Musik
C Mathematik, Physik, Chemie, Biologie
F Kunst
G Pädagogik, Erziehungs-
wissenschaften, Sport, Technik
, Sozialwissenschaften

Die Studiengänge "Master of Education" sind vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW als gleichwertig zum Ersten Staatexamen anerkannt.

Regelstudienzeit: 2 Semester (60 Leistungspunkte)

Das Studium umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium.

Es ist der Studienschwerpunkt zu wählen

  • Grundschule oder
  • Haupt- und Real- und Gesamtschule

Zugangsvoraussetzung:

Studienschwerpunkt Grundschule:

Über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen hinaus müssen die Fächer des Bachelorstudienganges auf Unterrichtsfächer des Studienschwerpunktes Grundschule anrechenbar sein. Eines der Fächer muss das Fach Deutsch oder das Fach Mathematik bzw.  das Fach Elemente der Mathematik sein, das didaktische Grundlagenstudium wird im nicht gewählten Fach vorausgesetzt. Das weitere Fach muss eines der folgenden Unterrichtsfächer:

  • Englisch
  • Kunst/Gestalten
  • Musik
  • evangelische Religionslehre
  • katholische Religionslehre
  • Sport

oder einer der Lernbereiche sein:

  • Gesellschaftswissenschaften
  • Naturwissenschaften

Der Lernbereich Gesellschaftswissenschaften setzt das Studium einer Gesellschaftswissenschaft (Sozialwissenschaften oder Geschichte) voraus, der Lernbereich Naturwissenschaft das Fach Biologie, Chemie, Physik oder das Fach Grundlagen der Naturwissenschaft und der Technik im vorangegangenen Bachelorstudiengang voraus.

Das Masterstudium setzt darüber hinaus das didaktische Grundlagenstudium in Deutsch (bei Wahl des Faches Mathematik) oder Mathematik (bei Wahl des Faches Deutsch) voraus.


Studienschwerpunkt Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen an Gesamtschulen

Über die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen hinaus müssen die Fächer des Bachelorstudienganges auf Unterrichtsfächer des Studienschwerpunkt Haupt- und Realschule und entspr. Jahrgangsstufen an Gesamtschulen anrechenbar sein.

  • Biologie
  • Chemie
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Geschichte
  • Kunst
  • Mathematik
  • Musik
  • Physik
  • Religionslehre, evangelisch
  • Religionslehre, katholisch
  • Sozialwissenschaften
  • Sport

Zulassung, Bewerbung und Aufnahmeverfahren:

Für die Masterstudiengänge of Education wird ein besonderes Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Studienbeginn: Winter- und Sommersemester

Abschluss: Master of Education

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education - Unterricht an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (2007)

Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education Unterricht an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (2008)

Weitere Information: Information und Service für die Lehrerbildung an der Bergischen Universität


 Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen (GYMGe)

Achtung: Diese Information gilt nicht für Studierende, die das Bachelorstudium zum Wintersemester 2009/10 oder später aufnehmen. Diese informieren sich bitte in der Seite "Perspektive Lehramt".
Zu den Webseiten der  Fachbereiche mit Lehramtsfächern:
FB  Lehramtsfächer "GYM"
A Geschichte, Philosophie, Theologie, Deutsch, Englisch, Spanisch, Latein, Französisch
C Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik
F Kunst
G Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Sozialwissenschaften, Sport

Die Studiengänge "Master of Education" sind vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW als gleichwertig zum Ersten Staatexamen anerkannt.

Regelstudienzeit: 4 Semester (120 Leistungspunkte)

Sprachkenntnisse:

  • Das Latinum ist Voraussetzung für die Fächer Englisch, Französisch, Geschichte, Latein, Philosophie/Praktische Philosophie und Spanisch.
  • Das Graecum und das Latinum oder Hebraicum sind Voraussetzungen für das Fach Evangelische Religionslehre.
  • Das Latinum ist Voraussetzung für das Fach Katholische Religionslehre, Kenntnisse in Griechisch und Hebräisch sind erwünscht.

Studium: Das Studium umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium und setzt das Studium zwei der folgenden Unterrichtsfächer des zuvor studierten Bachelorstudienganges fort:

  • Biologie,
  • Chemie,
  • Deutsch,
  • Englisch,
  • Französisch,
  • Geschichte,
  • Informatik,
  • Kunst,
  • Latein,
  • Mathematik,
  • Pädagogik,
  • Philosophie,
  • Physik,
  • Religionslehre, evangelisch,
  • Sozialwissenschaften,
  • Spanisch,
  • Sport.

Zulassung, Bewerbung und Aufnahmeverfahren:

Für die Masterstudiengänge of Education wird ein besonderes Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Studienbeginn: Winter- und Sommersemester

Abschluss: Master of Education

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education - Unterricht an Gymnasien und Gesamtschulen (2007)

Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education Unterricht an Gymnasien und Gesamtschulen (2008)

Weitere Information: Information und Service für die Lehrerbildung an der Bergischen Universität


Lehramt für das Berufskolleg (BK)

Achtung: Diese Information gilt nicht für Studierende, die das Bachelorstudium zum Wintersemester 2009/10 oder später aufnehmen. Diese informieren sich bitte in der Seite "Perspektive Lehramt".
Zu den Webseiten der  Fachbereiche mit Lehramtsfächern:
FB  Lehramtsfächer "BK"
A Theologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch
B Wirtschaftswissenschaft,
C Mathematik, Physik, Informatik, Biologie, Chemie
D Bautechnik, Tiefbautechnik, Maschinenbautechnik
E Elektrotechnik, Drucktechnik, Energietechnik, Nachrichtentechnik
F Kunst, Farbtechnik/ Raumgestalung/ Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik, Gestaltungstechnik
G Pädagogik, Erziehungs-
wissenschaften, Wirtschaftslehre/Politik, Sport, Wirtschaftslehre und Politik

Die Studiengänge "Master of Education" sind vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW als gleichwertig zum Ersten Staatexamen anerkannt.

Regelstudienzeit: 4 Semester (120 Leistungspunkte)

Zugangsvoraussetzungen: Es ist eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit abzuleisten. Der Nachweis über den Abschluss des überwiegenden Teils der fachpraktischen Ausbildung ist vor der Zulassung zur Masterprüfung vorzulegen; der Abschluss der gesamten fachpraktischen Ausbildung ist vor der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nachzuweisen. Berufsausbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Assistentenausbildungen nach Landesrecht werden als Nachweis der fachpraktischen Tätigkeit anerkannt.

Studium: Das Studium umfasst das erziehungswissenschaftliche Studium und das Studium von

  • einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach oder
  • zwei beruflichen Fachrichtungen oder
  • zwei Unterrichtsfächern.

Folgende berufliche Fachrichtungen können gewählt werden:

  • Bautechnik,
  • Drucktechnik (Druck- und Medientechnik)
  • Elektrotechnik,
  • Energietechnik,
  • Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik,
  • Gestaltungstechnik,
  • Maschinenbautechnik,
  • Mediendesign und Designtechnik,
  • Nachrichtentechnik,
  • Tiefbautechnik,
  • Wirtschaftswissenschaft

Folgende Unterrichtsfächer können gewählt werden:

  • Biologie,
  • Chemie,
  • Deutsch,
  • Englisch,
  • Französisch,
  • Informatik,
  • Kunst,
  • Mathematik,
  • Pädagogik,
  • Physik,
  • Religionslehre, evangelisch,
  • Spanisch,
  • Sport,
  • Wirtschaftswissenschaft
  • Ausschließlich in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft können folgende spezielle beruflichen Fachrichtungen gewählt werden: Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Personalwirtschaft und Wirtschaftsinformatik),
  • Wirtschaftslehre/Politik (nicht in Verbindung mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft)

Für die Wahl des Unterrichtsfaches Wirtschaftslehre und Politik muss im Bachelorstudiengang das Fach Sozialwissenschaften studiert worden sein. Im Übrigen sind die im zuvor studierten Bachelorstudiengang studierten Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen oder angerechneten Fächer bzw. beruflichen Fachrichtungen fortzusetzen.

Die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft kann nicht mit dem Unterrichtsfach Wirtschaftslehre und Politik verbunden werden.

Zulassung, Bewerbung und Aufnahmeverfahren:

Für die Masterstudiengänge of Education wird ein besonderes Aufnahmeverfahren durchgeführt.

Studienbeginn: Winter- und Sommersemester

Abschluss: Master of Education

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education - Unterricht an Berufskollegs (2007)

Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education Unterricht an Berufskollegs (2008)

Weitere Information: Information und Service für die Lehrerbildung an der Bergischen Universität


Redaktion: Dez 2.2

Druckversion von http://www.uni-wuppertal.de/studium/studiengaenge/master.html