Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung im WS 2012/13 (Orts-NC)
Die zum Wintersemester 2012/2013 zulassungsbeschränkten Studiengänge und Teilstudiengänge entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Weiterhin steht ihnen ein pdf-Dokument mit der Auflistung dieser Studien- und Teilstudiengänge zum Ausdruck zur Verfügung.
Kombinatorischer Studiengang Bachelor of Arts
(Zugang zur Lehrerbildung):
- Anglistik
- Biologie
- Evangelische Theologie
- Geographie
- Germanistik
- Germanistik und Mathematik für die Grundschule
- Geschichte
- Katholische Theologie
- Pädagogik
- Politikwissenschaft
- Sozialwissenschaften
- Spanisch
- Sportwissenschaft
- Wirtschaftswissenschaft
Um Lehrerin/Lehrer an einer Grundschule zu werden, ist das Studium des Faches „Germanistik und Mathematik für die Grundschule“ zwingend erforderlich.
Zur Immatrikulation ist eine Bescheinigung über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung an der Bergischen Universität Wuppertal vorzulegen.
Bachelorstudiengänge:
- Bauingenieurwesen
- Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement
- Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement (berufsintegriert)
- Maschinenbau
- Psychologie
- Sicherheitstechnik
- Soziologie
- Verkehrswirtschaftsingenieurwesen
- Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik
- Wirtschaftswissenschaft
Voraussetzung für die Einschreibung in den berufsintegrierten Studiengang ist das Vorliegen einer Bescheinigung des zuständigen Fachbereiches über eine zurzeit ausgeübte, einschlägige berufliche Tätigkeit.
Staatsexamina:
- Lebensmittelchemie
Masterstudiengänge:
Zur Immatrikulation ist eine Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen für den Master-Studiengang vorzulegen. Informationen welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie das Zugangsverfahren des Fachbereiches aussieht, entnehmen Sie bitte den Internetseiten des entsprechenden Fachbereichs.
- Architektur
- Bewegungs- und Gesundheitswissenschaft
- Kindheit, Jugend und soziale Dienste
- Psychologie
So wird in Bachelor-/Staatsexamens-Studiengängen ausgewählt:
Die Studienplätze werden nach Abzug von Vorabquoten im Verhältnis 20:20:60 nach der „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (Abiturdurchschnittsnote), der „Wartezeit“ und dem „Auswahlverfahren der Hochschule“ vergeben.
Entsprechend der Satzung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Bergischen Universität Wuppertal (Auswahlverfahrenssatzung) vom 30.04.2010 werden auch die Auswahl der Bewerber in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“ nach der Abiturdurchschnittsnote ausgewählt. Somit ergibt sich eine Studienplatzvergabe im Verhältnis von 80:20 nach der Abiturdurchschnittsnote (DN) und nach Wartezeit in Halbjahren (WZ).
Bei der Vergabe nach Durchschnittsnote (DN) sind Wartezeit und geleisteter Dienst (Wehr-, Zivildienst, Soziales Jahr) nachrangige Vergabekriterien, bei der Vergabe nach Wartezeit wird nachrangig nach Durchschnittsnote und Dienst sortiert. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los. Eine Verrechnung der Wartezeit mit der Durchschnittsnote erfolgt nicht!
In den Tabellen auf die Sie finden Sie die Grenzwerte (sog. NC-Werte), bis zu denen Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt werden konnten.Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des Hauptverfahrens keine Zulassung erhalten haben, werden, soweit Studienplätze verfügbar bleiben, automatisch an den Nachrückverfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Studienplätze, die nicht besetzt werden konnten, im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.
Liste Orts-NC Terminplan Vergabeverfahren Wintersemester 2012-13
