FAQ zur Online-Bewerbung und Anmeldung zur Immatrikulation
Ab wann stehen "Anmeldung zur Immatrikulation" und "Onlinebewerbung" zur Verfügung?
Wer soll die Onlinebewerbung nutzen?
Wer soll die Anmeldung zur Immatrikulation nutzen?
Wie bewerbe ich mich für Studienplätze, die von hochschulstart.de (ehem. ZVS) vergeben werden?
Was ist ein Zweitstudium?
Welche Studiengänge werden an der BUW angeboten?
Was ist bei der Dateneingabe für die Online-Bewerbung und Anmeldung zur Immatrikulation zu beachten?
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind?
Wie lange dauert es vom Versand der Unterlagen an das Studierendensekretariat bis ich eine Einschreibungsbestätigung erhalte?
Kann ich Informationen zum Bearbeitungsstand meiner Einschreibung bekommen?
Terminplanung für das Wintersemester 2011/12
für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Teil-/Studiengängen
Gibt es besondere Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“?
Wie funktioniert die Online-Bewerbung?
Wie bewerbe ich mich für verschiedene Studiengänge?
Wie bewerbe ich mich für mehrere zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor of Arts?
Verbessern sich meine Zulassungschancen, wenn ich mich mehrfach für einen zulassungsbeschränkten Teilstudiengang bewerbe?
Wie ist zu verfahren, wenn ich Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsbeschränkte Teil-/Studiengänge erhalten habe?
Was ist zu tun, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatte, diesen aber aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnte?
Was ist als Dienst anerkannt?
Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?
Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?
Welche Fristen gibt es für die Anmeldung zur Immatrikulation?
Wie kann ich mich für verschiedene zulassungsfreie Teilstudiengänge einschreiben?
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Beiträge nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?
Wie beantrage ich eine Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsfreien Studiengang?
Wie beantrage ich die Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?
Was ist der Unterschied zwischen einem großen Zweithörer und einem kleinen Zweithörer?
Ab wann kann ich das Semesterticket nutzen?
Wer ist für die Einstufung in ein höheres Fachsemester zuständig?
Wann findet das Losverfahren statt?
Wie kann ich mich für das Losverfahren bewerben?
Wann erfolgt die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens?
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1. Allgemeines
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Die Anmeldung zur Immatrikulation dient der Vereinfachung des Immatrikulationsverfahrens in zulassungsfreien Teil-/Studiengängen. Da eine Einschreibung in jedem Fall erfolgt, senden Sie Ihre Unterlagen direkt an die Bergische Universität Wuppertal (BUW).
Bei der Onlinebewerbung bewerben Sie sich für ein zulassungsbeschränkten Studiengang/Teilstudiengang. Erst nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen erteilt die Hochschule für die ausgewählten Bewerber einen Zulassungsbescheid. Ihre weiteren Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) reichen Sie erst ein, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Für ein Sommersemester werden die Onlinedienste ab ca. Ende Dezember, für ein Wintersemester ab ca. Mitte Juni eines jeden Jahres freigeschaltet.
Zum Sommersemester 2012 können sich alle deutschen Bewerber, alle EU-Bürger, sowie alle ausländischen Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer) online bewerben die Lebensmittelchemie - 1. Staatsexamen studieren möchten (Haupthörer und Zweithörer).
Eine Ausnahme gilt nur für Bewerber, die einen Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte anstreben. Für diese Bewerber steht ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.
Die Anmeldung zur Immatrikulation steht allen deutschen Studieninteressenten und allen ausländischen Studieninteressierten mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung, die einen zulassungsfreien Studiengang aufnehmen möchten, zur Verfügung.
Eine Ausnahme gilt nur für Bewerber, die einen Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte anstreben. Für diese Bewerber steht ein entsprechendes Antragsformular zum Download bereit.
Sie sind Zweitstudienbewerber, wenn Sie bis zum Bewerbungsschluss (15.01.2012) bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Beenden Sie Ihr Studium erst nach dem Bewerbungsschluss, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.
Auch Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein Studium aufgenommen und noch nicht abgeschlossen oder abgebrochen haben, müssen sich für ein Erststudium bewerben.
Ausführliche Informationen über das Studienangebot der Bergischen Universität Wuppertal sowie Auskünfte über die einzelnen Teil-/Studiengänge erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung (ZSB).
Was ist bei der Dateneingabe für die Online-Bewerbung und Anmeldung zur Immatrikulation zu beachten?
1. Zeugnis bereithalten, da entsprechende Daten abgefragt werden
2. Daten vollständig und richtig eingeben, diese werden so in das System und die Datenbank des Studierendensekretariates übernommen
3. das Programm vollständig bis zum Ende ausführen und die Bewerbung bzw. Anmeldung ausdrucken
Wichtig:
Die Bewerbung bzw. Anmeldung sollte vor dem Ausdrucken gespeichert werden. Wenn dies nicht möglich ist, bitte eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfertigen!
Sollte das Ausdrucken der Anmeldung nicht möglich sein, wiederholen Sie bitte die Onlineanmeldung. Sie erhalten dann eine neue gültige Bewerbernummer.
Für die Eingangsbestätigung legen Sie Ihren Unterlagen bitte immer eine an sich selbst adressierte und frankierte Postkarte bei. Auf die Postkarte wird direkt nach dem Eingang Ihrer Unterlagen im Studierendensekretariat ein Eingangsvermerk gestempelt, danach wird sie an Sie zurückgesendet. Sollte Ihre Postkarte nicht spätestens nach 10 Arbeitstagen wieder bei Ihnen eingetroffen sein, sind Ihre Unterlagen nicht bei der Universität Wuppertal angekommen, senden Sie die Unterlagen in diesem Fall umgehend nochmals zu.
Telefonische Anfragen oder Anfragen per Email über den Eingang der Unterlagen können leider nicht beantwortet werden.
Sollten Ihre Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollständig im Studierendensekretariat vorliegen, ist Ihre Immatrikulation in dem Semester grundsätzlich nicht mehr möglich.
Um eine möglichst zügige und störungsfreie Bearbeitung der Einschreibungen zu ermöglichen, sehen Sie bitte von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.
In diesem Fall teilen Sie bitte vor dem Vorlesungsbeginn schriftlich mit, dass Sie das Studium nicht aufnehmen werden. Fügen Sie diesem Schreiben bitte eine Kopie des Zulassungsbescheides der anderen Hochschule, die bereits für Sie ausgestellten Studierendenausweis und einen Ausdruck Ihres NRW-Semestertickets bei, zusätzlich teilen Sie bitte Ihre Bankverbindung mit. Wenn alle diese Unterlagen vorliegen, wird Ihre Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal rückgängig gemacht und die entrichteten Beiträge erstattet.
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2. Zugangsvoraussetzungen
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Alle an der Bergischen Universität Wuppertal angebotenen Studiengänge können mit
- der Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- der Fachgebundene Hochschulreife oder
- einer beruflichen Qualifikation gem. der Berufshochschulzugangsordnung der BUW
aufgenommen werden.
Die Aufnahme des Studiums mit der Fachhochschulreife ist nur im Rahmen eines Sonderzugangs für ingenieurwissenschaftliche Bachelorstudiengänge möglich.
Des Weiteren sind für die Teil-/Studiengänge
- Kunst, Industrialdesign, Architektur, Mediendesign und Designtechnik und Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfungen,
- Sport und Musik entsprechende Eignungsnachweise,
- Maschinenbau die Ableistung eines Fachpraktikums,
- Print- and Mediatechnologies ein dreimonatiges druck-/medienspezifisches Praktikum, von dem mindestens 6 Wochen vor Aufnahme des Studiums absolviert werden müssen,
obligatorisch.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fachbereiche.
Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten. Diese Studiengänge sind am Ende des Zeugnisses aufgeführt (Qualifikationsvermerk).
Nein, wenn Sie im Besitz der Fachhochschulreife sind, können Sie ein Studium an der Bergischen Universität Wuppertal nicht aufnehmen, da die Fachhochschulreife grundsätzlich nur zur Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule berechtigt.
Ausnahmen finden Sie hier.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im entsprechenden Merkblatt.
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3. Onlinebewerbung
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Lebensmittelchemie - 1. Staatsexamen.
Den Zeitplan für die Vergabe des zulassungsbeschränkten Studiengangs Lebensmittelchemie 1. Staatsexamen zum Sommeremester 2012 finden Sie hier.
Nein, entgegen den Regelungen von hochschulstart.de (ehem. ZVS) gibt es an der Bergischen Universität keine besonderen Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“
Daten zur Person und zum gewünschten sowie bisherigen Studium eingeben
Daten online abschicken
vom System wird automatisch eine Bewerberbnummer vergeben
ein vorgefertigtes Dokument wird generiert, bitte drucken Sie dieses aus und bewahren es gut auf oder Sie speichern es auf Ihrem Computer. Dieses Schreiben benötigen Sie für den Fall, dass Sie zum Studium zugelassen werden.
Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, drucken Sie das entsprechende Antragsformular bitte aus, fügen alle erforderlichen Unterlagen bei und senden es unter Angabe Ihrer Bewerbernummer an das Studierendensekretariat.
Möchten Sie sich für zwei unterschiedliche Studiengänge (nicht Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor) bewerben, ist es erforderlich sich für jeden Studiengang einzeln zu bewerben.
Die Wahl des zulassungsfreienTeilstudiengangs können Sie dann bei der Einschreibung vornehmen.
Sind Sie noch nicht sicher, welche Kombination aus zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen Sie studieren möchten, reicht es aus, alle Teilstudiengänge, die ggf. für Sie in Frage kommen so untereinander zu kombinieren, dass Sie jeden Teilstudiengang einmal genannt haben. Erhalten Sie Zulassungsbescheide für mehrere Teilstudiengänge, können Sie bei der Einschreibung wählen, welche Sie tatsächlich studieren wollen. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Teilstudiengänge miteinander kombiniert werden können.
Bei zulassungsfreien Teilstudiengängen ist eine Anmeldung zur Immatrikulation für mehrere Teilstudiengänge nicht erforderlich, teilen Sie uns einfach auf dem ausgedruckten Antragsformular "Anmeldung zur Immatrikulation" handschriftlich mit, wenn Sie zusätzlich einen weiteren zulassungsfreien Studiengang studieren möchten. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Teilstudiengänge miteinander kombiniert werden können.
Nein, vor der Durchführung des Zulassungsverfahrens werden die vorliegenden Bewerbungen gesichtet und von Mehrfachbewerbungen für den gleichen Teil-/Studiengang bereinigt, d.h., nur eine Bewerbung nimmt am Vergabeverfahren teil.
Wie ist zu verfahren, wenn ich Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten habe?
§ 48 Abs. 1 des Hochschulgesetzes NRW sagt folgendes:
„Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann für mehrere Studiengänge für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, (…), nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.“
Das bedeutet, wenn Sie sich für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Bergischen Universität beworben, und für mehr als einen eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich bei der Zusendung der Einschreibungsunterlagen entscheiden, für welchen Studiengang Sie eingeschrieben werden möchten.
Da das Studium in kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts immer aus zwei Teilstudiengängen bestehen muss und somit hierbei eine für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebene Studiengangkombination vorliegt, gilt diese Regelung nicht für eine mögliche Studiengangskombination im Kombinatorischen Bachelor of Arts.
Was ist zu tun, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatte, diesen aber aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnte?
Haben Sie zu Beginn oder während Ihres Dienstes eine Zulassung für einen Studiengang/-fach erhalten, haben Sie nach Beendigung Ihrer Dienstzeit einen Anspruch auf erneute Auswahl für diesen Studiengang/dieses Studienfach.
Der Anspruch auf bevorzugte Auswahl kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie einen Studienplatz an der Bergischen Universität Wuppertal erhalten hatten.
Als Dienst gilt:
- ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,
- ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Ein Anspruch auf bevorzugte Auswahl kann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende geltend gemacht werden. Bei Studiengängen, die nur zum Wintersemester angeboten werden, haben Sie also in den zwei auf das Dienstende folgenden Wintersemestern die Möglichkeit diesen Anspruch geltend zu machen.
Die bevorzugte Auswahl beantragen Sie im Rahmen des Online-Verfahrens. Dort finden Sie das entsprechende Formular als pdf-Dokument zum Ausdrucken.
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4. Anmeldung zur Immatrikulation
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Daten zur Person und zum gewünschten sowie bisherigen Studium eingeben
Daten online abschicken
vom System wird automatisch eine Bewerbernummer vergeben
ein vorgefertigtes Anmeldeschreiben wird generiert, dieses drucken Sie aus, unterschreiben es und senden es umgehend mit allen erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat
Bitte beachten Sie,
je früher die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat vorliegt, desto eher kann Ihre Einschreibung erfolgen. Sie haben also die Möglichkeit sich frühzeitig um alle anderen organisatorischen Dinge rund um Ihr Studium (z.B. Wohnungssuche) zu kümmern. Ihre Unterlagen müssen für eine Einschreibung zum Sommersemester 2012 spätestens am 30.04.2012 im Studierendensekretariat vorliegen.
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat vorliegen erfolgt die Einschreibung, danach erhalten Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformation etc) per Post.
Die Anmeldung zur Immatrikulation steht Ihnen für ein Sommersemester ab Mitte Januar bis zum 15. April zur Verfügung.
Nach dem 15. April ist eine Einschreibung zum Sommersemester grundsätzlich nicht mehr möglich.
Für den Fall, dass Sie im Studiengang „kombinatorischen Bachelor of Arts“ zwei zulassungsfreie Teilstudiengänge kombinieren möchten (gilt bei Erstsemestern nur für Bewerbungen zum Wintersemester), jedoch noch nicht genau wissen welche Fächer, reicht es aus Ihren Antrag auf Immatrikulation für zwei beliebige zulassungsfreie Teilstudiengänge zu stellen. Sie haben dann noch bis Ende Oktober Zeit, diese zulassungsfreien Teilstudiengänge einmal persönlich im Studierendensekretariat zu ändern.
Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.
Möchten Sie sich für zwei unterschiedliche zulassungsfreie Studiengänge (nicht Studienfächer im kombinatorischen Bachelor) einschreiben, teilen Sie uns einfach auf dem ausgedruckten Antragsformular "Anmeldung zur Immatrikulation" handschriftlich mit, wenn Sie zusätzlich einen weiteren zulassungsfreien Studiengang studieren möchten.
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5. Beiträge
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Sollten Sie die erforderlichen Beiträge nicht spätestens 4 Wochen nachdem Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformationen etc.) erhalten haben überweisen, wird Ihre Einschreibung nicht wirksam und der Studienplatz wird an eine/einen andere/n Studienbewerber/in vergeben.
Sollte es zu Problemen bei der fristgerechten Überweisung kommen, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat per E-Mail (studierendensekretariat(at)uni-wuppertal.de) oder telefonisch (0202 439-5000) in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass das Studierendensekretariat innerhalb der Haupteinschreibungsphase nur bedingt erreichbar ist, so dass Sie mehrere Tage auf eine Antwort warten müssen.
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6. Zweithörerschaft
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Zweithörer sind eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen, die an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen besuchen oder studienbegleitende Prüfungen ablegen möchten oder die einen weiteren Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal studieren möchten.
Antrag auf Einschreibung als Zweithörer ausdrucken; ausfüllen und unterschrieben mit den entsprechenden Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat schicken (Sommersemester immer zum 15. April eines jeden Jahres, Wintersemester immer zum 15. Oktober eines jeden Jahres).
Wenn Sie eine Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Studiengang beantragen möchten, müssen Sie sich im Rahmen der Online-Bewerbung für den entsprechenden Studiengang bewerben.
So genannte „große Zweithörer“ sind Studierende anderer Hochschulen, die parallel ein weiteres Studienfach/einen weiteren Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal studieren.
Sog. „kleine Zeithörer“ sind Studierende anderer Hochschulen, die in dem Studiengang für den sie auch an der Ersthochschule immatrikuliert sind an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen belegen und zu studienbegleitenden Prüfungen zugelassen werden können.
Die Zulassung von Zweithörern ist in § 16 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung geregelt.
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7. Studienbescheinigungen/Semesterticket
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Spätestens 4 Wochen nachdem Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformation etc.) per Post erhalten haben, sind die erforderlichen Beiträge zu überweisen.
Nach erfolgter Überweisung und nachdem die Zahlung Ihrer Matrikelnummer zugeordnet werden konnte, stehen Ihnen Studienbescheinigungen über WUSEL zum Ausdruck zur Verfügung.
Das Semesterticket können Sie ab ca. zwei Wochen vor Semesterbeginn über WUSEL ausdrucken.
Informationen zu WUSEL erhalten Sie zusammen mit Ihrem Studienbuch.
Der Studierendenausweis wird nach Eingang Ihrer Zahlung, etwa zwei Wochen vor Semesterbeginn per Post versendet. Sollte der Studierendenausweis nicht bis zum Semesterbeginn bzw. bei späterer Zahlung des Semesterbeitrages nicht bis spätestens vier Wochen nach Ihrer Überweisung bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte umgehend im Studierendensekretariat.
Das Semesterticket gilt immer für die Dauer eines Semesters, das heißt im Wintersemester vom 1.10. bis zum 31.3. und im Sommersemester vom 1.04. bis zum 30.09.
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8. Höhere Fachsemester
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Studierende, die bereits Leistungen in einem vergleichbaren Studiengang erbracht haben, haben die Möglichkeit diese anrechnen zu lassen, so dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester fortführen können.
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn bereits Leistungen in einem vergleichbaren Studiengang erbracht wurden.
Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss des Fachbereichs.
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9. Losverfahren
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Wenn Sie im Haupt- und Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz zu bekommen, der durch andere Bewerber im Haupt- oder Nachrückverfahren angenommen und danach wieder zurück gegeben wurde. Hierbei handelt es sich um „Restplätze“. Es ist nicht garantiert, dass in jedem Teil-/Studiengang solche Plätze für ein Losverfahren zur Verfügung stehen.
Für ein eventuell durchzuführendes Losverfahren im Sommersemester 2012 für den Studiengang Lebensmittelchemie - 1. Staatsexamen bewerben Sie sich bitte vom 01.03. bis 15.03.12 online.
Die Bewerbung für das Losverfahren muss über das Online-Losverfahren erfolgen, andere Bewerbungen werden nicht am Losverfahren beteiligt.
Es werden nur die Bewerber benachrichtigt, die eine Zulassung erhalten.
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