NC-Werte - Ergebnisse der Auswahlverfahren
Auf deisen Seiten finden Sie die Ergebnisse der Vergabeverfahren für das Wintersemester 2011/12 und der vergangenen Semester. Zur Navigation nutzen Sie bitte die Leiste am linken Bildrand.Bitte beachten Sie:
Die Auswahlgrenzen werden nicht im Vorfeld von der Hochschule festgesetzt, sondern stellt die Note/Wartezeit des zuletzt ausgeählten Bewerbers/der zuletzt ausgewählten Bewerberin dar.
Da sich in jedem Vergabeverfahren eine neue Konkurrenzsituation ergibt, sind die Auswahlgrenzen grundsätzlich nicht vorhersehbar. Aufgrund der Ergebnisse der vergangenen Vergabeverfahren können Sie Ihre Zulassungschancen ggf. einschätzen.
Das sollten Sie wissen:
Sie erhalten für jeden Studien-/Teilstudiengang, für den Sie sich beworben haben, einen eigenen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Nachdem Sie alle Bescheide für das Hauptverfahren (Bescheidversand am 2.08.2010) in der Hand halten, wählen Sie aus, für welchen Studiengang/welche Teilstudiengänge Sie sich einschreiben wollen.
Für diese senden Sie uns bitte das entsprechende Anschreiben zu. Alle weiteren, für Ihre Einschreibung erforderlichen Unterlagen müssen nur einmal zugeschickt werden.
So wird ausgewählt:
Die Studienplätze werden nach Abzug von Vorabquoten im Verhältnis 20:20:60 nach der „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (Abiturdurchschnittsnote), der „Wartezeit“ und dem „Auswahlverfahren der Hochschule“ vergeben.
Entsprechend der Satzung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Bergischen Universität Wuppertal (Auswahlverfahrenssatzung) vom 30.04.2010 werden auch die Auswahl der Bewerber in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“ nach der Abiturdurchschnittsnote ausgewählt. Somit ergibt sich eine Studienplatzvergabe im Verhältnis von 80:20 nach der Abiturdurchschnittsnote (DN) und nach Wartezeit in Halbjahren (WZ).
Bei der Vergabe nach Durchschnittsnote (DN) sind Wartezeit und geleisteter Dienst (Wehr-, Zivildienst, Soziales Jahr) nachrangige Vergabekriterien, bei der Vergabe nach Wartezeit wird nachrangig nach Durchschnittsnote und Dienst sortiert. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los. Eine Verrechnung der Wartezeit mit der Durchschnittsnote erfolgt nicht!
In den Tabellen auf die Sie finden Sie die Grenzwerte (sog. NC-Werte), bis zu denen Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt werden konnten.Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des Hauptverfahrens keine Zulassung erhalten haben, werden, soweit Studienplätze verfügbar bleiben, automatisch an den Nachrückverfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Studienplätze, die nicht besetzt werden konnten, im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.
