b.) eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses des zuständigen Fachbereiches über das Vorliegen aller prüfungsrechtlichen Voraussetzungen (
Bescheinigung des Masterprüfungsausschusses). Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den
Internetseiten des Fachbereichs. Sollten keine Ansprechpartner angegeben sein, wenden Sie sich bitte an das Dekanat.