NC-Werte - Ergebnisse der Auswahlverfahren
So wird ausgewählt:
Die Studienplätze werden nach Abzug von Vorabquoten im Verhältnis 20:20:60 nach der „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ (Abiturdurchschnittsnote), der „Wartezeit“ und dem „Auswahlverfahren der Hochschule“ vergeben.
Entsprechend der Satzung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Bergischen Universität Wuppertal (Auswahlverfahrenssatzung) vom 30.04.2010 werden auch die Auswahl der Bewerber in der Quote „Auswahlverfahren der Hochschule“ nach der Abiturdurchschnittsnote ausgewählt. Somit ergibt sich eine Studienplatzvergabe im Verhältnis von 80:20 nach der Abiturdurchschnittsnote (DN) und nach Wartezeit in Halbjahren (WZ).
Bei der Vergabe nach Durchschnittsnote (DN) sind Wartezeit und geleisteter Dienst (Wehr-, Zivildienst, Soziales Jahr) nachrangige Vergabekriterien, bei der Vergabe nach Wartezeit wird nachrangig nach Durchschnittsnote und Dienst sortiert. Bei Gleichrangigkeit entscheidet das Los. Eine Verrechnung der Wartezeit mit der Durchschnittsnote erfolgt nicht!
In den angefügten Tabellen finden Sie die Grenzwerte (sog. NC-Werte), bis zu denen Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt werden konnten.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des Hauptverfahrens keine Zulassung erhalten haben, werden, soweit Studienplätze verfügbar bleiben, automatisch an den Nachrückverfahren beteiligt.
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Studienplätze, die nicht besetzt werden konnten, im Rahmen eines Losverfahrens vergeben.
