FAQ zur Online-Bewerbung und Online-Einschreibung
Stand: Wintersemester 2010/11Allgemeines
Ab wann stehen Onlinebewerbung und Onlineeinschreibung zur Verfügung?
Wer soll die Onlinebewerbung nutzen?
Wer soll die Onlineeinschreibung nutzen?
Wie bewerbe ich mich für Studienplätze, die von hochschulstart.de (ehem. ZVS) vergeben werden?
Zweitstudium
Welche Studiengänge werden an der BUW angeboten?
Was ist bei der Dateneingabe für die Online-Bewerbung und –Einschreibung zu beachten?
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind?
Wie lange dauert es vom Versand der Unterlagen an das Studierendensekretariat bis ich eine Einschreibungsbestätigung erhalte?
Kann ich Informationen zum Bearbeitungsstand meiner Einschreibung bekommen?
Zugangsvoraussetzungen
Was ist eine fachgebundene Hochschulreife?
Kann ich mit einer fachgebundenen Hochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?
Kann ich mit einer Fachhochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?
Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte, wie funktioniert das?
Onlinebewerbung
Terminplanung für das Wintersemester 2010/11
für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern
Gibt es besondere Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“?
Wie funktioniert die Online-Bewerbung?
Wie bewerbe ich mich für verschiedene Studiengang-/Teilstudiengangkombinationen?
Wie bewerbe ich mich für mehrere zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor of Arts?
Verbessern sich meine Zulassungschancen, wenn ich mich mehrfach für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerbe?
Wie ist zu verfahren, wenn ich Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten habe?
Was ist zu tun, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatte, diesen aber aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnte?
Was ist als Dienst anerkannt?
Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?
Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?
Online-Einschreibung
Wie funktioniert die Online-Einschreibung?
Welche Fristen gibt es für die Online-Einschreibung?
Wie kann ich mich für verschiedene zulassungsfreie Fächer einschreiben?
Beiträge
Wie hoch sind die Beiträge, die pro Semester zu zahlen sind?
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Beiträge nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?
Wo erhalte ich weitere Informationen zu Studienbeiträgen und deren Finanzierung?
Zweithörerschaft
Was ist ein Zweithörer?
Wie beantrage ich eine Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsfreien Studiengang?
Wie beantrage ich die Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?
Was ist der Unterschied zwischen einem großen Zweithörer und einem kleinen Zweithörer?
Studienbescheinigungen/Semesterticket
Wann bekomme ich den Studierendenausweis, Studienbescheinigungen und Semesterticket?
Ab wann kann ich das Semesterticket nutzen?
Höhere Fachsemester
Ich habe bereits in einem ähnlichen Studiengang studiert, muss ich wieder ganz von vorn beginnen?
Wer ist für die Einstufung in ein höheres Fachsemester zuständig?
Losverfahren
Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studienplatz erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?
Wann findet das Losverfahren statt?
Wie kann ich mich für das Losverfahren bewerben?
Wann erfolgt die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens?
Was ist der Unterschied zwischen der Onlineeinschreibung und der Onlinebewerbung?
Die Onlineeinschreibung dient der Vereinfachung des Immatrikulationsverfahrens in zulassungsfreien Studiengängen/-fächern. Da eine Einschreibung in jedem Fall erfolgt, senden Sie Ihre Unterlagen direkt an die Bergische Universität Wuppertal (BUW).
Bei der Onlinebewerbung bewerben Sie sich für ein zulassungsbeschränkten/es Studiengang/-fach. Erst nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen erteilt die Hochschule für die ausgewählten Bewerber einen Zulassungsbescheid. Ihre weiteren Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) reichen Sie erst ein, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Ab wann stehen Onlinebewerbung und Onlineeinschreibung zur Verfügung?
Für ein Sommersemester werden die Onlinedienste ab ca. Mitte Januar, für ein Wintersemester ab ca. Mitte Juni eines jeden Jahres freigeschaltet.
Wer soll die Onlinebewerbung nutzen?
Zum Wintersemester 2010/11 können sich alle Bewerber (Haupthörer und Zweithörer) für zulassungsbeschränkte Studienfächer (mit sog. Orts-NC), die Deutsche bzw. EU-Bürger sind, sowie alle ausländischen Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer) online bewerben.
Wer soll die Onlineeinschreibung nutzen?
Mit der Onlineeinschreibung melden sich alle deutschen Studieninteressenten und alle ausländischen Studieninteressierten mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studienfächer an.
Bitte beachten Sie das besondere Verfahren für Zweithörer.
Wie bewerbe ich mich für Studienplätze, die von hochschulstart.de (ehem. ZVS) vergeben werden?
Zum Wintersemester 2010/11 werden keine Studienplätze der Bergischen Universität Wuppertal über hochschulstart.de vergeben. Für Studiengänge anderer Hochschulen informieren Sie sich bitte direkt auf den Internetseiten dieser Hochschulen.
Sie sind Zweitstudienbewerber, wenn Sie bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Beenden Sie Ihr Studium erst nach dem Bewerbungsschluss bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.
Auch Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein Studium aufgenommen und noch nicht abgeschlossen oder abgebrochen haben, müssen sich für ein Erststudium bewerben.
Welche Studiengänge werden an der BUW angeboten?
Ausführliche Informationen über das Studienangebot der Bergischen Universität Wuppertal sowie Auskünfte über die einzelnen Studiengänge/-fächer erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung (ZSB).
Was ist bei der Dateneingabe für die Online-Bewerbung und –Einschreibung zu beachten?
1. Zeugnis bereithalten, da entsprechende Daten abgefragt werden
2. Daten vollständig und richtig eingeben, diese werden so in das System und die Datenbank des Studierendensekretariates übernommen
3. das Programm vollständig bis zum Ende ausführen und die Bewerbung bzw. Anmeldung ausdrucken
Wichtig:
Die Bewerbung bzw. Anmeldung sollte vor dem Ausdrucken gespeichert werden. Wenn dies nicht möglich ist, bitte eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfertigen! Sollte das Ausdrucken der Anmeldung nicht möglich sein, wiederholen Sie bitte die Onlineanmeldung. Sie erhalten dann eine neue gültige Bewerbernummer.
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
Für die Eingangsbestätigung legen Sie Ihren Unterlagen bitte immer eine an sich selbst adressierte und frankierte Postkarte bei. Auf die Postkarte wird direkt nach dem Eingang Ihrer Unterlagen im Studierendensekretariat ein Eingangsvermerk gestempelt, danach wird sie direkt an Sie zurückgesendet. Sollte Ihre Postkarte nicht spätestens nach 10 Arbeitstagen wieder bei Ihnen eingetroffen sein, sind Ihre Unterlagen nicht bei der Universität Wuppertal angekommen, senden Sie die Unterlagen in diesem Fall umgehend nochmals zu.
Telefonische Anfragen oder Anfragen per Email über den Eingang der Unterlagen werden NICHT beantwortet.
Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind?
Wird bei der Prüfung der übersandten Unterlagen festgestellt, dass etwas fehlt oder falsch ist, wird Ihnen das mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit die richtigen Unterlagen zeitnah nachzureichen.
Sollten Ihre Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollständig im Studierendensekretariat vorliegen, ist Ihre Immatrikulation in dem Semester grundsätzlich nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der eingehenden Einschreibungsanträge für das Wintersemester bis zu sechs Wochen dauern kann. Wir bemühen uns in jedem Fall, den Zeitraum vom Eingang des Einschreibungsantrags bis zur Bearbeitung so kurz wie möglich zu halten, aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Einschreibungsanträgen wird dies aber nicht immer möglich sein.
Kann ich Informationen zum Bearbeitungsstand meiner Einschreibung bekommen?
Um eine möglichst zügige und störungsfreie Bearbeitung der Einschreibungen zu ermöglichen, sehen Sie bitte von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.
In diesem Fall teilen Sie bitte vor dem Vorlesungsbeginn schriftlich mit, dass Sie das Studium nicht aufnehmen werden. Fügen Sie diesem Schreiben bitte eine Kopie des Zulassungsbescheides der anderen Hochschule, die bereits für Sie ausgestellten Studierendenausweis und einen Ausdruck Ihres NRW-Semestertickets bei, zusätzlich teilen Sie bitte Ihre Bankverbindung mit. Wenn alle diese Unterlagen vorliegen, wird Ihre Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal rückgängig gemacht und die entrichteten Beiträge erstattet.
Ich kann das PDF-Dokument (Bewerbung/Anmeldung) nicht anzeigen lassen/drucken!
Zum Anzeigen des PDF's muss der Adobe Acrobat-Reader installiert sein. Wenn Sie das PDF drucken wollen, das im Browserfenster angezeigt wird, müssen Sie die Druckfunktion des Acrobat-Readers verwenden. Den Acrobat-Reader für Ihren Computer erhalten Sie hier.
Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
Alle an der Bergischen Universität Wuppertal angebotenen Studiengänge können mit
- der Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
- der Fachgebundene Hochschulreife oder
- einer beruflichen Qualifikation gem der Berufshochschulzugangsordnung der BUW
aufgenommen werden.
Die Aufnahme des Studiums mit der Fachhochschulreife ist nur im Rahmen eines Sonderzugangs für ingenieurwissenschaftliche Bachelorstudiengänge möglich.
Des Weiteren sind für die Studiengänge/ -fächer
- Kunst, Industrialdesign, Architektur, Mediendesign und Designtechnik und Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfungen,
- Sport und Musik entsprechende Eignungsnachweise,
- Maschinenbau die Ableistung eines Fachpraktikums,
- Print- and Mediatechnologies ein dreimonatiges druck-/medienspezifisches Praktikum, von dem mindestens 6 Wochen vor Aufnahme des Studiums absolviert werden müssen,
obligatorisch.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fachbereiche.
Was ist eine fachgebundene Hochschulreife?
Kann ich mit einer Fachhochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?
Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte, wie funktioniert das?
Gibt es besondere Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“?
Nein, entgegen den Regelungen von hochschulstart.de (ehem. ZVS) gibt es an der Bergischen Universität keine besonderen Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“
Wie funktioniert die Onlinebewerbung?
Daten online abschicken
vom System wird automatisch eine Bewerberbnummer vergeben
ein vorgefertigtes Dokument wird generiert, bitte drucken Sie dieses aus und bewahren es gut auf oder Sie speichern es auf Ihrem Computer. Dieses Schreiben benötigen Sie für den Fall, dass Sie zum Studium zugelassen werden.
Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, drucken Sie das entsprechende Antragsformular bitte aus, fügen alle erforderlichen Unterlagen bei und senden es unter Angabe Ihrer Bewerbernummer an das Studierendensekretariat.
Wie bewerbe ich mich für verschiedene Studiengang-/Fachkombinationen?
Wie bewerbe ich mich für mehrere zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor of Arts?
Sind Sie noch nicht sicher, welche Kombination aus zulassungsbeschränkten Fächern Sie studieren möchten, reicht es aus, alle Fächer, die ggf. für Sie in Frage kommen so untereinander zu kombinieren, dass Sie jedes Fach einmal genannt haben. Erhalten Sie Zulassungsbescheide für mehrere Fächer, können Sie bei der Einschreibung wählen, welche Fächer Sie tatsächlich studieren wollen. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.
Bei zulassungsfreien Fächern ist eine Online-Einschreibung für mehrere Fächer nicht erforderlich, teilen Sie uns einfach auf dem Antragsformular für die Einschreibung handschriftlich mit, wenn Sie zusätzlich einen weiteren zulassungsfreien Studiengang studieren möchten. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.
Wie ist zu verfahren, wenn ich Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten habe?
„Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann für mehrere Studiengänge für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, (…), nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.“
Das bedeutet, wenn Sie sich für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Bergischen Universität beworben, und für mehr als einen eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich bei der Zusendung der Einschreibungsunterlagen entscheiden, für welchen Studiengang Sie eingeschrieben werden möchten.
Da das Studium in kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts immer aus zwei Fächern bestehen muss und somit hierbei eine für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebene Studiengangkombination vorliegt, gilt diese Regelung nicht für eine mögliche Fächerkombination im Kombinatorischen Bachelor of Arts.
Was ist zu tun, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatte, diesen aber aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnte?
Der Anspruch auf bevorzugte Auswahl kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie einen Studienplatz an der Bergischen Universität Wuppertal erhalten hatten.
ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,
ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?
Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?
Wie funktioniert die Online-Einschreibung?
Daten online abschicken
vom System wird automatisch eine Bewerbernummer vergeben
ein vorgefertigtes Anmeldeschreiben wird generiert, dieses drucken Sie aus, unterschreiben es und senden es umgehend mit allen erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat
Bitte beachten Sie,
je früher die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat vorliegt, desto eher kann Ihre Einschreibung erfolgen. Sie haben also die Möglichkeit sich frühzeitig um alle anderen organisatorischen Dinge rund um Ihr Studium (z.B. Wohnungssuche) zu kümmern. Ihre Unterlagen müssen für eine Einschreibung zum Wintersemester 2010/11 spätestens am 31.10.2010 im Studierendensekretariat vorliegen.
Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat vorliegen erfolgt die Einschreibung, danach erhalten Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformation etc) per Post
Welche Fristen gibt es für die Online-Einschreibung?
Wie kann ich mich für verschiedene zulassungsfreie Fächer einschreiben?
Möchten Sie sich für zwei unterschiedliche zulassungsfreie Studiengänge (nicht Studienfächer im kombinatorischen Bachelor) einschreiben, teilen Sie uns einfach auf dem Antragsformular für die Einschreibung handschriftlich mit, wenn Sie zusätzlich einen weiteren zulassungsfreien Studiengang studieren möchten. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.
Wie hoch sind die Beiträge, die pro Semester zu zahlen sind?
Was passiert, wenn ich die erforderlichen Beiträge nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?
Sollte es zu Problemen bei der fristgerechten Überweisung kommen, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat per E-Mail oder telefonisch (0202 439-5000) in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass das Studierendensekretariat innerhalb der Haupteinschreibungsphase nur bedingt erreichbar ist, so dass Sie mehrere Tage auf eine Antwort warten müssen.
Wo erhalte ich weitere Informationen zu Studienbeiträgen und deren Finanzierung?
Zweithörer sind eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen, die an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen besuchen oder studienbegleitende Prüfungen ablegen möchten oder die einen weiteren Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal studieren möchten.
Wie beantrage ich eine Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsfreien Studiengang?
Wie beantrage ich die Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?
Was ist der Unterschied zwischen einem großen Zweithörer und einem kleinen Zweithörer?
Sog. „kleine Zeithörer“ sind Studierende anderer Hochschulen, die in dem Studiengang für den sie auch an der Ersthochschule immatrikuliert sind an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen belegen und zu studienbegleitenden Prüfungen zugelassen werden können.
Die Zulassung von Zweithörern ist in § 16 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung geregelt.
Wann bekomme ich den Studierendenausweis, Studienbescheinigungen und Semesterticket?
Etwa 2 bis 3 Wochen nach Zahlung des Semesterbeitrages und des Studienbeitrages bzw. Eingang des Darlehensantrages wird der Studierendenausweis per Post versandt. Sollte dieser nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Überweisung bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte umgehend im Studierendensekretariat (Tel.: 0202/439-5000).
Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket drucken Sie über WUSEL selbst aus. Informationen hierzu erhalten Sie zusammen mit Ihrem Studienbuch.
Ab wann kann ich das Semesterticket nutzen?
Ich habe bereits in einem ähnlichen Studiengang studiert, muss ich wieder ganz von vorn beginnen?
Wer ist für die Einstufung in ein höheres Fachsemester zuständig?
Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss des Fachbereichs.
Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studiengang erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?
Wann findet das Losverfahren statt?
Wie kann ich mich für das Losverfahren bewerben?
Wann erfolgt die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens?
