FAQ zur Online-Bewerbung und Online-Einschreibung

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FAQ zur Online-Bewerbung und Online-Einschreibung

Stand: Wintersemester 2010/11


Allgemeines

Was ist der Unterschied zwischen der Onlineeinschreibung und der Onlinebewerbung?
 
Ab wann stehen Onlinebewerbung und Onlineeinschreibung zur Verfügung?

Wer soll die Onlinebewerbung nutzen?
 
Wer soll die Onlineeinschreibung nutzen?

Wie bewerbe ich mich für Studienplätze, die von hochschulstart.de (ehem. ZVS) vergeben werden?

Zweitstudium

Welche Studiengänge werden an der BUW angeboten?
 
Was ist bei der Dateneingabe für die Online-Bewerbung und –Einschreibung zu beachten?
 
Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
 
Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind?
 
Wie lange dauert es vom Versand der Unterlagen an das Studierendensekretariat bis ich eine Einschreibungsbestätigung erhalte?
 
Kann ich Informationen zum Bearbeitungsstand meiner Einschreibung bekommen?
 
Was passiert, wenn ich eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang von einer anderen Hochschule erhalte und ich mich bereits an der Universität Wuppertal eingeschrieben habe?
 
Ich kann das PDF-Dokument (Bewerbung/Anmeldung) nicht anzeigen lassen/drucken!


Zugangsvoraussetzungen

Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Was ist eine fachgebundene Hochschulreife?

Kann ich mit einer fachgebundenen Hochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?

Kann ich mit einer Fachhochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?

Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte, wie funktioniert das?
 
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Onlinebewerbung

Welche Studiengänge sind an der Bergischen Universität Wuppertal örtlich zulassungsbeschränkt (sog. NC-Studiengänge)?

Terminplanung für das Wintersemester 2010/11
für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern


Gibt es besondere Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“?

Wie funktioniert die Online-Bewerbung?

Wie bewerbe ich mich für verschiedene Studiengang-/Teilstudiengangkombinationen?

Wie bewerbe ich mich für mehrere zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor of Arts?

Verbessern sich meine Zulassungschancen, wenn ich mich mehrfach für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerbe?

Wie ist zu verfahren, wenn ich Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten habe?

Was ist zu tun, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatte, diesen aber aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnte?

Was ist als Dienst anerkannt?

Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?

Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?

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Online-Einschreibung

Wie funktioniert die Online-Einschreibung?

Welche Fristen gibt es für die Online-Einschreibung?

Wie kann  ich mich für verschiedene zulassungsfreie Fächer einschreiben?

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Beiträge

Wie hoch sind die Beiträge, die pro Semester zu zahlen sind?

Was passiert, wenn ich die erforderlichen Beiträge nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?

Wo erhalte ich weitere Informationen zu Studienbeiträgen und deren Finanzierung?

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Zweithörerschaft

Was ist ein Zweithörer?

Wie beantrage ich eine Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsfreien Studiengang?

Wie beantrage ich die Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?

Was ist der Unterschied zwischen einem großen Zweithörer und einem kleinen Zweithörer?

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Studienbescheinigungen/Semesterticket

Wann bekomme ich den Studierendenausweis, Studienbescheinigungen und Semesterticket?

Ab wann kann ich das Semesterticket nutzen?

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Höhere Fachsemester

Ich habe bereits in einem ähnlichen Studiengang studiert, muss ich wieder ganz von vorn beginnen?

Wer ist für die Einstufung in ein höheres Fachsemester zuständig?

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Losverfahren

Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studienplatz erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?

Wann findet das Losverfahren statt?

Wie kann ich mich für das Losverfahren bewerben?

Wann erfolgt die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens?

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Was ist der Unterschied zwischen der Onlineeinschreibung und der Onlinebewerbung?

Die Onlineeinschreibung dient der Vereinfachung des Immatrikulationsverfahrens in zulassungsfreien Studiengängen/-fächern. Da eine Einschreibung in jedem Fall erfolgt, senden Sie Ihre Unterlagen direkt an die Bergische Universität Wuppertal (BUW).

Bei der Onlinebewerbung bewerben Sie sich für ein zulassungsbeschränkten/es Studiengang/-fach. Erst nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen erteilt die Hochschule für die ausgewählten Bewerber einen Zulassungsbescheid. Ihre weiteren Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) reichen Sie erst ein, nachdem Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.

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 Ab wann stehen Onlinebewerbung und Onlineeinschreibung zur Verfügung?

Für ein Sommersemester werden die Onlinedienste ab ca. Mitte Januar, für ein Wintersemester ab ca. Mitte Juni eines jeden Jahres freigeschaltet.

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Wer soll die Onlinebewerbung nutzen?

Zum Wintersemester 2010/11 können sich alle Bewerber (Haupthörer und Zweithörer) für zulassungsbeschränkte Studienfächer (mit sog. Orts-NC), die Deutsche bzw. EU-Bürger sind, sowie alle ausländischen Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (sog. Bildungsinländer) online bewerben.

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Wer soll die Onlineeinschreibung nutzen?

Mit der Onlineeinschreibung melden sich alle deutschen Studieninteressenten und alle ausländischen Studieninteressierten mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung für die Immatrikulation in zulassungsfreie Studienfächer an.

Bitte beachten Sie das besondere Verfahren für Zweithörer.

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Wie bewerbe ich mich für Studienplätze, die von hochschulstart.de (ehem. ZVS) vergeben werden?

Zum Wintersemester 2010/11 werden keine Studienplätze der Bergischen Universität Wuppertal über hochschulstart.de vergeben. Für Studiengänge anderer Hochschulen informieren Sie sich bitte direkt auf den Internetseiten dieser Hochschulen.

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Zweitstudium

Sie sind Zweitstudienbewerber, wenn Sie bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben. Beenden Sie Ihr Studium erst nach dem Bewerbungsschluss bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.

Auch Bewerber, die in der Vergangenheit bereits ein Studium aufgenommen und noch nicht abgeschlossen oder abgebrochen haben, müssen sich für ein Erststudium bewerben.

 

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Welche Studiengänge werden an der BUW angeboten?

Ausführliche Informationen über das Studienangebot der Bergischen Universität Wuppertal sowie Auskünfte über die einzelnen Studiengänge/-fächer erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung (ZSB).

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Was ist bei der Dateneingabe für die Online-Bewerbung und –Einschreibung zu beachten?

1.   Zeugnis bereithalten, da entsprechende Daten abgefragt werden

2.   Daten vollständig und richtig eingeben, diese werden so in das System und die  Datenbank des Studierendensekretariates übernommen

3.   das Programm vollständig bis zum Ende ausführen und die Bewerbung bzw. Anmeldung ausdrucken

Wichtig:
Die Bewerbung bzw. Anmeldung sollte vor dem Ausdrucken gespeichert werden. Wenn dies nicht möglich ist, bitte eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfertigen! Sollte das Ausdrucken der Anmeldung nicht möglich sein, wiederholen Sie bitte die Onlineanmeldung. Sie erhalten dann eine neue gültige Bewerbernummer.

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Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Für die Eingangsbestätigung legen Sie Ihren Unterlagen bitte immer eine an sich selbst adressierte und frankierte Postkarte bei. Auf die Postkarte wird direkt nach dem Eingang Ihrer Unterlagen im Studierendensekretariat ein Eingangsvermerk gestempelt, danach wird sie direkt an Sie zurückgesendet. Sollte Ihre Postkarte nicht spätestens nach 10 Arbeitstagen wieder bei Ihnen eingetroffen sein, sind Ihre Unterlagen nicht bei der Universität Wuppertal angekommen, senden Sie die Unterlagen in diesem Fall umgehend nochmals zu.

Telefonische Anfragen oder Anfragen per Email über den Eingang der Unterlagen werden NICHT beantwortet.

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Was passiert, wenn die Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft sind?

Wird bei der Prüfung der übersandten Unterlagen festgestellt, dass etwas fehlt oder falsch ist, wird Ihnen das mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit die richtigen Unterlagen zeitnah nachzureichen.
Sollten Ihre Unterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vollständig im Studierendensekretariat vorliegen, ist Ihre Immatrikulation in dem Semester grundsätzlich nicht mehr möglich.

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Wie lange dauert es vom Versand der Unterlagen an das Studierendensekretariat bis ich eine Einschreibungsbestätigung erhalte?

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der eingehenden Einschreibungsanträge für das Wintersemester bis zu sechs Wochen dauern kann. Wir bemühen uns in jedem Fall, den Zeitraum vom Eingang des Einschreibungsantrags bis zur Bearbeitung so kurz wie möglich zu halten, aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl von Einschreibungsanträgen wird dies aber nicht immer möglich sein.

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Kann ich Informationen zum Bearbeitungsstand meiner Einschreibung bekommen?

Um eine möglichst zügige und störungsfreie Bearbeitung der Einschreibungen zu ermöglichen, sehen Sie bitte von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.

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Was passiert, wenn ich eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang von einer anderen Hochschule erhalte und ich mich bereits an der Universität Wuppertal eingeschrieben habe?

In diesem Fall teilen Sie bitte vor dem Vorlesungsbeginn schriftlich mit, dass Sie das Studium nicht aufnehmen werden. Fügen Sie diesem Schreiben bitte eine Kopie des Zulassungsbescheides der anderen Hochschule, die bereits für Sie ausgestellten Studierendenausweis und einen Ausdruck Ihres NRW-Semestertickets bei, zusätzlich teilen Sie bitte Ihre Bankverbindung mit. Wenn alle diese Unterlagen vorliegen, wird Ihre Einschreibung an der Bergischen Universität Wuppertal rückgängig gemacht und die entrichteten Beiträge erstattet.

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Ich kann das PDF-Dokument (Bewerbung/Anmeldung) nicht anzeigen lassen/drucken!

Zum Anzeigen des PDF's muss der Adobe Acrobat-Reader installiert sein. Wenn Sie das PDF drucken wollen, das im Browserfenster angezeigt wird, müssen Sie die Druckfunktion des Acrobat-Readers verwenden. Den Acrobat-Reader für Ihren Computer erhalten Sie hier.

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 Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Alle an der Bergischen Universität Wuppertal angebotenen Studiengänge können mit
-   der Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
-   der Fachgebundene Hochschulreife oder
-   einer beruflichen Qualifikation gem der Berufshochschulzugangsordnung der BUW
aufgenommen werden.

Die Aufnahme des Studiums mit der Fachhochschulreife ist nur im Rahmen eines Sonderzugangs für ingenieurwissenschaftliche Bachelorstudiengänge möglich.

Des Weiteren sind für die Studiengänge/ -fächer
-   Kunst, Industrialdesign, Architektur, Mediendesign und Designtechnik und Farbtechnik/Raumgestaltung/Oberflächentechnik künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfungen,
-   Sport und Musik entsprechende Eignungsnachweise,
-   Maschinenbau die Ableistung eines Fachpraktikums,
-   Print- and Mediatechnologies ein dreimonatiges druck-/medienspezifisches Praktikum, von dem mindestens 6 Wochen vor Aufnahme des Studiums absolviert werden müssen,
obligatorisch.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Fachbereiche.

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Was ist eine fachgebundene Hochschulreife?

Eine fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium bestimmter Studiengänge an Universitäten. Diese Studiengänge sind am Ende des Zeugnisses aufgeführt (Qualifikationsvermerk).
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Kann ich mit einer fachgebundenen Hochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?

Wenn die fachgebundene Hochschulreife im Qualifikationsvermerk den von Ihnen gewünschten und an der Bergischen Universität Wuppertal angebotenen Studiengang beinhaltet, können Sie sich für diesen Studiengang bewerben oder einschreiben.

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Kann ich mit einer Fachhochschulreife das Studium an der Bergischen Universität aufnehmen?

Nein, wenn Sie im Besitz der Fachhochschulreife sind, können Sie ein Studium an der Bergischen Universität Wuppertal nicht aufnehmen, da die Fachhochschulreife grundsätzlich nur zur Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule berechtigt. Ausnahmen finden Sie hier.

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Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte, wie funktioniert das?

Seit dem Wintersemester 2010/11 besteht auch für Studieninteressierte, die in der beruflichen Bildung qualifiziert sind, die Zugangsmöglichkeit zum Studium an der Bergischen Universität Wuppertal. Ausführliche Informationen erhalten Sie im entsprechenden Merkblatt.
 

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Welche Studiengänge sind an der Bergischen Universität Wuppertal örtlich zulassungsbeschränkt (sog. NC-Studiengänge)?

Die Auflistung der zum Wintersemester 2010/11 zulassungsbeschränkten Studiengänge (sog. NC-Studiengänge) finden Sie hier.
 
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Terminplanung für das Wintersemester 2010/11 für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen/-fächern

Den Zeitplan für die Vergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen/Teilstudiengängen zum Wintersemester 2010/11 finden Sie hier.
 
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Gibt es besondere Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“?

Nein, entgegen den Regelungen von hochschulstart.de (ehem. ZVS) gibt es an der Bergischen Universität keine besonderen Bewerbungsfristen für „Altabiturienten“


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Wie funktioniert die Onlinebewerbung?

Daten zur Person und zum gewünschten sowie bisherigen Studium eingeben

Daten online abschicken

vom System wird automatisch eine Bewerberbnummer vergeben

ein vorgefertigtes Dokument wird generiert, bitte drucken Sie dieses aus und bewahren es gut auf oder Sie speichern es auf Ihrem Computer. Dieses Schreiben benötigen Sie für den Fall, dass Sie zum Studium zugelassen werden.
 
Bitte beachten Sie,
dass Sie bei der Online-Bewerbung noch keine Unterlagen an das Studierendensekretariat senden. Sollten Sie doch Unterlagen zusenden, können die bei einer Einschreibung nicht mehr zugeordnet werden und müssen erneut von Ihnen zugesandt werden.

Wenn Sie einen Sonderantrag stellen möchten, drucken Sie das entsprechende Antragsformular bitte aus, fügen alle erforderlichen Unterlagen bei und senden es unter Angabe Ihrer Bewerbernummer an das Studierendensekretariat.
 
Im Falle einer Zulassung sind alle Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist per Post an das Studierendensekretariat zu senden, erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen erfolgt die Einschreibung, danach erhalten Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformation etc.) per Post
 
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Wie bewerbe ich mich für verschiedene Studiengang-/Fachkombinationen?

Möchten Sie sich für zwei unterschiedliche Studiengänge (nicht Studienfächer im kombinatorischen Bachelor) bewerben, ist es erforderlich sich für jeden Studiengang einzeln zu bewerben.
 
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Wie bewerbe ich mich für mehrere zulassungsbeschränkte Teilstudiengänge im kombinatorischen Bachelor of Arts?

Für den Fall, dass Sie im kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts ein zulassungsbeschränktes Fach mit einem zulassungsfreien Fach kombinieren möchten und Sie noch nicht sicher sind, welches zulassungsfreie Fach Sie wählen möchten, reicht es aus, Ihre Online-Bewerbung für das zulasungsbeschränkte Fach mit einem beliebigen zulasungsfreien Fach zu kombinieren. Die Wahl des zulassungsfreien Faches können Sie dann bei der Einschreibung vornehmen.

Sind Sie noch nicht sicher, welche Kombination aus zulassungsbeschränkten Fächern Sie studieren möchten, reicht es aus, alle Fächer, die ggf. für Sie in Frage kommen so untereinander zu kombinieren, dass Sie jedes Fach einmal genannt haben. Erhalten Sie Zulassungsbescheide für mehrere Fächer, können Sie bei der Einschreibung wählen, welche Fächer Sie tatsächlich studieren wollen. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.

Bei zulassungsfreien Fächern ist eine Online-Einschreibung für mehrere Fächer nicht erforderlich, teilen Sie uns einfach auf dem Antragsformular für die Einschreibung handschriftlich mit, wenn Sie zusätzlich einen weiteren zulassungsfreien Studiengang studieren möchten. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.
 
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Verbessern sich meine Zulassungschancen, wenn ich mich mehrfach für ein zulassungsbeschränktes Studienfach bewerbe?

Nein, vor der tatsächlichen Durchführung des Zulassungsverfahrens werden die vorliegenden Bewerbungen gesichtet und von Mehrfachbewerbungen für das gleiche Fach bereinigt, d.h., nur eine Bewerbung nimmt am Vergabeverfahren teil.
 
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Wie ist zu verfahren, wenn ich Zulassungsbescheide für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge erhalten habe?

§ 48 Abs. 1 des Hochschulgesetzes NRW sagt folgendes:

„Eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber kann für mehrere Studiengänge für die eine Zulassungsbeschränkung mit Auswahlverfahren besteht, (…), nur eingeschrieben werden, wenn dies wegen einer für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebenen Studiengangkombination erforderlich ist.“

Das bedeutet, wenn Sie sich für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Bergischen Universität beworben, und für mehr als einen eine Zulassung erhalten haben, müssen Sie sich bei der Zusendung der Einschreibungsunterlagen entscheiden, für welchen Studiengang Sie eingeschrieben werden möchten.

Da das Studium in kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts immer aus zwei Fächern bestehen muss und somit hierbei eine für den berufsqualifizierenden Abschluss vorgeschriebene Studiengangkombination vorliegt, gilt diese Regelung nicht für eine mögliche Fächerkombination im Kombinatorischen Bachelor of Arts.
 
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Was ist zu tun, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung für den beantragten Studiengang hatte, diesen aber aufgrund der Ableistung eines Dienstes nicht annehmen konnte?

Haben Sie zu Beginn oder während Ihres Dienstes eine Zulassung für einen Studiengang/-fach erhalten, haben Sie nach Beendigung Ihrer Dienstzeit einen Anspruch auf erneute Auswahl für diesen Studiengang/dieses Studienfach.

Der Anspruch auf bevorzugte Auswahl kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie einen Studienplatz an der Bergischen Universität Wuppertal erhalten hatten.
 
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Was ist als Dienst anerkannt?

Als Dienst gilt:
 
ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren,
 
ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
 
ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens sechsmonatiger Dauer,

ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,

eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
 
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Wie lange kann ich einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl geltend machen?

Ein Anspruch auf bevorzugte Auswahl kann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende geltend gemacht werden. Bei Studiengängen, die nur zum Wintersemester angeboten werden, haben Sie also in den zwei auf das Dienstende folgenden Wintersemestern die Möglichkeit diesen Anspruch geltend zu machen.
 
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Wie bewerbe ich mich, wenn ich eine bevorzugte Auswahl beantragen möchte?

Die bevorzugte Auswahl beantragen Sie im Rahmen des Online-Verfahrens. Dort finden Sie das entsprechende Formular als pdf-Dokument zum Ausdrucken.
 
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Wie funktioniert die Online-Einschreibung?

Daten zur Person und zum gewünschten sowie bisherigen Studium eingeben

Daten online abschicken

vom System wird automatisch eine Bewerbernummer vergeben

ein vorgefertigtes Anmeldeschreiben wird generiert, dieses drucken Sie aus, unterschreiben es und senden es umgehend mit allen erforderlichen Unterlagen an das Studierendensekretariat

Bitte beachten Sie,
je früher die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat vorliegt, desto eher kann Ihre Einschreibung erfolgen. Sie haben also die Möglichkeit sich frühzeitig um alle anderen organisatorischen Dinge rund um Ihr Studium (z.B. Wohnungssuche) zu kümmern. Ihre Unterlagen müssen für eine Einschreibung zum Wintersemester 2010/11 spätestens am 31.10.2010 im Studierendensekretariat vorliegen.
Was passiert dann?

Nachdem alle erforderlichen Unterlagen im Studierendensekretariat vorliegen erfolgt die Einschreibung, danach erhalten Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformation etc) per Post
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Welche Fristen gibt es für die Online-Einschreibung?

Die Online-Einschreibung steht Ihnen für ein Wintersemester immer ab Mitte Juni bis zum  15. Oktober zur Verfügung. Nach dem 15. Oktober ist eine Einschreibung zum Wintersemester grundsätzlich nicht mehr möglich.
 
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Wie kann  ich mich für verschiedene zulassungsfreie Fächer einschreiben?

Für den Fall, dass Sie im Studiengang „kombinatorischen Bachelor of Arts“ zwei zulassungsfreie Fächer kombinieren möchten (gilt bei Erstsemestern nur für Bewerbungen zum Wintersemester), jedoch noch nicht genau wissen welche Fächer, reicht es aus Ihren Online-Antrag auf Einschreibung für zwei beliebige zulassungsfreie Fächer zu stellen. Sie haben dann noch bis Ende Oktober Zeit, diese zulassungsfreien Fächer einmal persönlich im Studierendensekretariat zu ändern.

Möchten Sie sich für zwei unterschiedliche zulassungsfreie Studiengänge (nicht Studienfächer im kombinatorischen Bachelor) einschreiben, teilen Sie uns einfach auf dem Antragsformular für die Einschreibung handschriftlich mit, wenn Sie zusätzlich einen weiteren zulassungsfreien Studiengang studieren möchten. Bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen des kombinatorischen Bachelor of Arts nicht mehr als zwei Studienfächer miteinander kombiniert werden können.
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Wie hoch sind die Beiträge, die pro Semester zu zahlen sind?

Bei der Einschreibung/Rückmeldung sind zurzeit folgende Beiträge zu entrichten. Ausführliche Informationen zu den Studienbeiträgen in Höhe von 500 € pro Semester finden Sie hier.
 
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Was passiert, wenn ich die erforderlichen Beiträge nicht fristgerecht zahle (z.B. wegen Urlaub)?

Sollten Sie die erforderlichen Beiträge nicht spätestens 4 Wochen nachdem Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformationen etc.) erhalten haben  überweisen, wird Ihre Einschreibung nicht wirksam und der Studienplatz wird an eine/einen andere/n Studienbewerber/in vergeben.
Sollte es zu Problemen bei der fristgerechten Überweisung kommen, setzen Sie sich bitte mit dem Studierendensekretariat per E-Mail oder telefonisch (0202 439-5000) in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass das Studierendensekretariat innerhalb der Haupteinschreibungsphase nur bedingt erreichbar ist, so dass Sie mehrere Tage auf eine Antwort warten müssen.
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Wo erhalte ich weitere Informationen zu Studienbeiträgen und deren Finanzierung?

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Bergischen Universität Wuppertal
 
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Was ist ein Zweithörer?

Zweithörer sind eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen, die an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen besuchen oder studienbegleitende Prüfungen ablegen möchten oder die einen weiteren Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal studieren möchten.

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Wie beantrage ich eine Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsfreien Studiengang?

Antrag auf Einschreibung als Zweithörer ausdrucken; ausfüllen und unterschrieben mit den entsprechenden Unterlagen per Post an das Studierendensekretariat schicken (Sommersemester immer zum 15. April eines jeden Jahres, Wintersemester immer zum 15. Oktober eines jeden Jahres).
 
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Wie beantrage ich die Zulassung als Zweithörer in einem zulassungsbeschränkten Studiengang?

Wenn Sie eine Zweithörerschaft in einem zulassungsbeschränkten Studiengang beantragen möchten, müssen Sie sich im Rahmen der Online-Bewerbung für den entsprechenden Studiengang bewerben.
 
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Was ist der Unterschied zwischen einem großen Zweithörer und einem kleinen Zweithörer?

So genannte „große Zweithörer“ sind Studierende anderer Hochschulen, die parallel ein weiteres Studienfach/einen weiteren Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal studieren.

Sog. „kleine Zeithörer“ sind Studierende anderer Hochschulen, die in dem Studiengang für den sie auch an der Ersthochschule immatrikuliert sind an der Bergischen Universität Wuppertal Lehrveranstaltungen belegen und zu studienbegleitenden Prüfungen zugelassen werden können.

Die Zulassung von Zweithörern ist in § 16 der zurzeit gültigen Einschreibungsordnung geregelt.
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Wann bekomme ich den Studierendenausweis, Studienbescheinigungen und Semesterticket?

Spätestens 4 Wochen nachdem Sie Ihre Studienunterlagen (Studienbuch, Überweisungsinformation etc) per Post erhalten haben, sind die erforderlichen Beiträge zu entrichten.

Etwa 2 bis 3 Wochen nach Zahlung des Semesterbeitrages und des Studienbeitrages bzw. Eingang des Darlehensantrages wird der Studierendenausweis per Post versandt. Sollte dieser nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ihrer Überweisung bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte umgehend im Studierendensekretariat (Tel.: 0202/439-5000).

Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket drucken Sie über WUSEL selbst aus. Informationen hierzu erhalten Sie zusammen mit Ihrem Studienbuch.
 
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Ab wann kann ich das Semesterticket nutzen?

Das Semesterticket gilt immer für die Dauer eines Semesters, das heißt im Wintersemester vom 1.10. bis zum 31.3. und im Sommersemester vom 1.04. bis zum 30.09.
 
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Ich habe bereits in einem ähnlichen Studiengang studiert, muss ich wieder ganz von vorn beginnen?

Studierende, die bereits Leistungen in einem vergleichbaren Studiengang erbracht haben, haben die Möglichkeit diese anrechnen zu lassen, so dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester fortführen können.
 
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Wer ist für die Einstufung in ein höheres Fachsemester zuständig?

Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn bereits Leistungen in einem vergleichbaren Studiengang erbracht wurden.

Zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen ist der jeweilige Prüfungsausschuss des Fachbereichs.
 
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Ich habe keinen Studienplatz im beantragten Studiengang erhalten, gibt es noch eine Möglichkeit?

Wenn Sie im Haupt- und Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des Losverfahrens einen Studienplatz zu bekommen, der durch andere Bewerber im Haupt- oder Nachrückverfahren angenommen und danach wieder zurück gegeben wurde. Hierbei handelt es sich um „Restplätze“. Es ist nicht garantiert, dass in jedem Studiengang/-fach solche Plätze für ein Losverfahren zur Verfügung stehen.
 
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Wann findet das Losverfahren statt?

Die Bewerbungsfrist für das Losverfahren beginnt am 15.09. und endet am 30.09.2010.
 
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Wie kann ich mich für das Losverfahren bewerben?

Die Bewerbung für das Losverfahren muss über das Online-Losverfahren erfolgen, andere Bewerbungen werden nicht am Losverfahren beteiligt.
 
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Wann erfolgt die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens?


Die Zulassung im Rahmen des Losverfahrens erfolgt im Regelfall zu Beginn der Vorlesungszeit (ca. Mitte Oktober). Es werden nur die Bewerber benachrichtigt, die eine Zulassung erhalten.

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Zweithoererunterlagen Unterlagen Immatrikulation Zweithoererantrag Zeitplanung Wintersemester 2010/11

Druckversion von http://www.uni-wuppertal.de/studium/bewerbung/Archiv.html/faq_bewerbung_Winter.html