Hauptnavigation Anfang

Hauptnavigation Ende

Eine Beurlaubung ist aus folgenden Gründen möglich. Diese müssen entsprechend nachgewiesen werden:

Beurlaubungsgrund Nachweis
(Original oder amtl. beglaubigte Kopie)
   
Einberufung zum
Grundwehr- oder Zivildienst
Einberufungsbescheid oder Bescheinigung der Bundeswehr bzw. des Amtes für Zivildienst, aus der die genaue Dauer des Dienstes hervorgeht
   

Erkrankung die die Studierfähigkeit
insoweit einschränkt, dass ein ordnungs-
gemäßes Studium nicht möglich ist

Attest eines Facharztes, aus dem Aussagen zu Schwere und Zeitraum der Erkrankung sowie der Zeitraum der Studierunfähigkeit hervorgehen
   
Praktikum
Aufnahme einer studienförderlichen
praktischen Tätigkeit
Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass ein Praktikum von mehr als drei Monaten absolviert wird und eine Beurlaubung für das gesamte Semester auf Grund des Praktikums befürwortet wird.
Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn das Praktikum nicht bereits in der Prüfungsordnung enthalten ist.
   
Auslandsaufenthalt
Studium an einer ausländischen Hochschule,
einer Sprachschule oder ein studienförderlicher Auslandsaufenthalt
Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass ein Urlaubssemester aufgrund eines mehr als drei Monate dauernden Auslandsaufenthaltes (wo und warum) befürwortet wird.
   
Abwesenheit vom Hochschulort
im Interesse der Hochschule oder wegen
der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass die Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule liegt, bzw. eine Bescheinigung des zuständigen Fachbereiches, dass die Abwesenheit aufgrund der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben erforderlich ist.
   
Schwangerschaft Mutterpass oder entsprechende Bescheinigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin
   
Kindererziehung
Erziehung eigener Kinder
in einem Alter bis zu drei Jahren

Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde,
aktuelle Bescheinigung aus dem Melderegister, aus der hervorgeht, dass das Kind in der Wohnung des Elternteils, das die Beurlaubung beantragt, gemeldet ist sowie
ein Nachweis, dass das Kind nicht vom jeweils anderen Elternteil betreut werden kann.

   
Pflege und Versorgung 
des Ehegatten, der eingetragenen
Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader
Linie Verwandten ersten Grades, wenn
diese Person pflege- oder versorgungs-
bedürftig ist.
Schriftliche Erklärung und Pflegeeinstufungsbescheid des zu pflegenden oder versorgenden Angehörigen oder ein ausführliches ärztliches Attest.
   
Warten auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Bescheinigung des Prüfungsamtes, aus der hervorgeht, dass alle nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung zum Abschluss des Studiengangs erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht wurden, und die oder der Studierende lediglich auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wartet.
Die Beurlaubung kann längstens bis zum Ende des Semesters, in dem die Prüfungsmitteilung erfolgt, gewährt werden.
   
Sonstige wichtige Gründe, die in der
Person der oder des Studierenden liegen
Schriftliche Begründung sowie geeignete Nachweise, aus denen hervorgeht, dass der Beurlaubungsgrund in der Person der oder des Studierenden begründet ist.
Eine Beurlaubung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht möglich.

 


Druckversion von http://www.uni-wuppertal.de/studium/beurlaubung/Beurlaubungsgruende.html