Eine Beurlaubung ist aus folgenden Gründen möglich. Diese müssen entsprechend nachgewiesen werden:
| Beurlaubungsgrund | Nachweis (Original oder amtl. beglaubigte Kopie) |
| Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst |
Einberufungsbescheid oder Bescheinigung der Bundeswehr bzw. des Amtes für Zivildienst, aus der die genaue Dauer des Dienstes hervorgeht |
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Erkrankung die die Studierfähigkeit |
Attest eines Facharztes, aus dem Aussagen zu Schwere und Zeitraum der Erkrankung sowie der Zeitraum der Studierunfähigkeit hervorgehen |
| Praktikum Aufnahme einer studienförderlichen praktischen Tätigkeit |
Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass ein Praktikum von mehr als drei Monaten absolviert wird und eine Beurlaubung für das gesamte Semester auf Grund des Praktikums befürwortet wird. Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn das Praktikum nicht bereits in der Prüfungsordnung enthalten ist. |
| Auslandsaufenthalt Studium an einer ausländischen Hochschule, einer Sprachschule oder ein studienförderlicher Auslandsaufenthalt |
Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass ein Urlaubssemester aufgrund eines mehr als drei Monate dauernden Auslandsaufenthaltes (wo und warum) befürwortet wird. |
| Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben |
Bescheinigung des Fachbereiches, aus der hervorgeht, dass die Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule liegt, bzw. eine Bescheinigung des zuständigen Fachbereiches, dass die Abwesenheit aufgrund der Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben erforderlich ist. |
| Schwangerschaft | Mutterpass oder entsprechende Bescheinigung des Arztes über den voraussichtlichen Geburtstermin |
| Kindererziehung Erziehung eigener Kinder in einem Alter bis zu drei Jahren |
Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, |
| Pflege und Versorgung des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten ersten Grades, wenn diese Person pflege- oder versorgungs- bedürftig ist. |
Schriftliche Erklärung und Pflegeeinstufungsbescheid des zu pflegenden oder versorgenden Angehörigen oder ein ausführliches ärztliches Attest. |
| Warten auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses | Bescheinigung des Prüfungsamtes, aus der hervorgeht, dass alle nach der jeweils geltenden Prüfungsordnung zum Abschluss des Studiengangs erforderlichen Prüfungsleistungen erbracht wurden, und die oder der Studierende lediglich auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses wartet. Die Beurlaubung kann längstens bis zum Ende des Semesters, in dem die Prüfungsmitteilung erfolgt, gewährt werden. |
| Sonstige wichtige Gründe, die in der Person der oder des Studierenden liegen |
Schriftliche Begründung sowie geeignete Nachweise, aus denen hervorgeht, dass der Beurlaubungsgrund in der Person der oder des Studierenden begründet ist. Eine Beurlaubung für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht möglich. |
