Umschreibung
Sie sind zurzeit an der Bergischen Universität Wuppertal eingeschrieben und möchten Ihr Studium in einem anderen Teil-/Studiengang fortsetzen.
- Der Teil-/Studiengang ist zulassungsfrei (es handelt sich NICHT um einen NC-Studiengang):
- Der Teil-/Studiengang ist zulassungsbeschränkt (es handelt sich um einen NC-Studiengang):
Die Umschreibung erfolgt persönlich im Studierendensekretariat, sie müssen sich nicht vorher im Rahmen der Online-Bewerbung oder Online-Anmeldung zur Immatrikulation registrieren.
Sollten für den neuen Teil-/Studiengang bereits anrechenbare Leistungen vorliegen, bringen Sie bitte eine entsprechende Einstufung des zuständigen Prüfungsamtes zur Umschreibung mit.
Bei der Umschreibung von einem Bachelor- in einen Master-Studiengang legen Sie zur Umschreibung eine Bestätigung des Masterprüfungsausschusses vor, aus der hervorgeht, dass Sie die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs erfüllen.
Eine Umschreibung in einen Bachelor- oder Masterstudiengang ist für ein Wintersemester bis zum 31.10. eines jeden Jahres und für ein Sommersemester bis zum 30.04. eines jeden Jahres möglich.
Für den Fall, dass Sie sich in ein Promotionsstudium umschreiben möchten, reichen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung der/des betreuenden Professorin/Professors oder des zuständigen Promotionsausschusses ein. Welche Bescheinigung eingereicht werden muss ist abhängig vom zuständigen Fachbereich. Nähere Informationen erhalten Sie beim Zentrum für Graduiertenstudien.
Eine Umschreibung in ein Promotionsstudium ist für ein Wintersemester bis zum 30.11. eines jeden Jahres und für ein Sommersemester bis zum 31.05. eines jeden Jahres möglich.
Sie bewerben sich über unser Online-Portal für den entsprechenden Studiengang bis spätestens 15.07. für ein Wintersemester oder 15.01. für ein Sommersemester. Bei einer Bewerbung für einen im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkten Teil-/Studiengang fordern Sie bitte per E-Mail (studierendensekretariat(at)uni-wuppertal) ein Bewerbungsformular an. Die Bewerbungsfrist endet für diese Studiengänge zu einem Wintersemester am 15.09. und zu einem Sommersemester am 15.03. eines jeden Jahres.
Bewerber, die im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Studienplatz zugewiesen bekommen, werden schriftlich informiert (Zulassungsbescheid). Im Zulassungsbescheid ist eine Einschreibungsfrist festgesetzt. Diese Einschreibungsfrist gilt auch für bereits immatrikulierte Studierende, die den Teil-/Studiengang wechseln möchten. Die Umschreibung erfolgt im Regelfall persönlich im Studierendensekretariat, bringen Sie hierzu bitte den Zulassungsbescheid mit.
Sollten Sie die Ein- bzw. Umschreibungsfrist verpassen, ist eine Umschreibung in den beantragten Teil-Studiengang für das Folgesemester leider nicht mehr möglich. Ggf. besteht dann noch die Möglichkeit erneut im Rahmen des Losverfahrens den gewünschten Studienplatz zu erhalten.
