Patente und Erfindungen
Erfindungen und ihre Patentierung/Verwertung
Seit dem 07. Februar 2002 hat sich eine Änderung im § 42 des Arbeitnehmer-
erfindungsgesetzes (ArbEG) ergeben. Erfindungen von HochschulprofessorInnen, DozentInnen und wissenschaftlichen AssistentInnen sind seither keine freien Erfindungen mehr, sondern werden wie Diensterfindungen gehandhabt und müssen der Hochschule gemeldet werden. Als Diensterfindungen gelten hierbei Erfindungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit an der BUW entstehen oder auf den Erfahrungen und Tätigkeiten (auch Nebentätigkeiten oder Drittmittelforschung) dieser Arbeit an der Hochschule basieren.
Da es den Hochschulen NRWs an Kapazitäten mangelt die Erfindungsmeldungen zu bearbeiten, hat das BMBF die Bildung von so genannten Patentverwertungsagenturen (PVA) angeregt. Diese sollen sich um die Patentierbarkeit sowie eine mögliche anschließende Verwertung der Erfindungen kümmern.
Für NRW ist die [PROvendis GmbH] mit der Durchführung dieser Aufgaben beauftragt worden. Die Zusammenarbeit zwischen der PROvendis und der BUW ist über einen Rahmenvertrag geregelt.
erfindungsgesetzes (ArbEG) ergeben. Erfindungen von HochschulprofessorInnen, DozentInnen und wissenschaftlichen AssistentInnen sind seither keine freien Erfindungen mehr, sondern werden wie Diensterfindungen gehandhabt und müssen der Hochschule gemeldet werden. Als Diensterfindungen gelten hierbei Erfindungen, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit an der BUW entstehen oder auf den Erfahrungen und Tätigkeiten (auch Nebentätigkeiten oder Drittmittelforschung) dieser Arbeit an der Hochschule basieren.
Da es den Hochschulen NRWs an Kapazitäten mangelt die Erfindungsmeldungen zu bearbeiten, hat das BMBF die Bildung von so genannten Patentverwertungsagenturen (PVA) angeregt. Diese sollen sich um die Patentierbarkeit sowie eine mögliche anschließende Verwertung der Erfindungen kümmern.
Für NRW ist die [PROvendis GmbH] mit der Durchführung dieser Aufgaben beauftragt worden. Die Zusammenarbeit zwischen der PROvendis und der BUW ist über einen Rahmenvertrag geregelt.
Dr. Peter Jonk
Gaußstr. 20
42119 Wuppertal
Telefon: 02 02 - 439 28 57
E-Mail: transfer@uni-wuppertal.de
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